Datenschutz-Pannen

Patientendaten werden häufig falsch verschickt

Im Umgang mit sensiblen Patientendaten treten auch nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung immer wieder Pannen auf: Recherchen des NDR zufolge landeten seit Mai 2018 mindestens 850 Mal Patientenunterlagen bei falschen Adressaten – die Dunkelziffer könnte nach Einschätzung der Behörden sogar noch höher liegen.


Datenschutz-Pannen

Zu den häufigsten Datenschutz-Pannen zählten nach Recherchen des NDR die Fehlversendungen sensibler Patientenunterlagen. © momius – stock.adobe.com


Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar sprach von einem „hohen Da­ten­schutzrisiko“ für „sehr, sehr wesentliche Daten von Betroffenen“. Die Pannen traten nach Angaben der Landesdatenschützer in beinahe allen Sektoren des Gesundheitswesens auf: Krankenhäuser waren ebenso betroffen wie Arztpraxen, Labore oder Abrechnungsstellen. In den meisten Fällen waren die Datenschutz-Pannen beim Versand von Patientendaten auf menschliches Versagen zurückzuführen – etwa durch falsche Adressierung oder Kuvertierung, Tippfehler oder durch Verwechslung von Patienten und Ärzten.

Fehlversendung von Patientendaten häufigste Datenschutz-Panne

Den größten Anteil der gemeldeten Datenschutz-Pannen bildeten bei vielen Datenschutzbehörden die Fehlversendungen, wie der NDR berichtete. Dabei handele es sich nach Annahme der Datenschützer aber sehr wahrscheinlich zumeist nicht um systematische Fehler, sondern um Einzelfälle.

Nicht alle Datenschutz-Pannen werden gemeldet

Seit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 unterliegen Datenschutz-Pannen wie falsch versandte Patientenunterlagen einer verschärften Meldepflicht. Die Landesdatenschutzbehörden vermuteten dem norddeutschen Sender gegenüber aber eine sehr hohe Dunkelziffer: Längst nicht alle Pannen kämen ans Tageslicht. Und selbst wenn eine Panne bemerkt würde, ginge dies noch lange nicht mit einer Meldung einher.

Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder

Verstöße gegen den Datenschutz seien jedoch weit mehr als ein Kavaliersdelikt, warnte Caspar: Neben Verwarnungen und dem Erlass von Anordnungen drohen Bußgelder in empfindlicher Höhe, die den „Vermeidungsdruck“ bei Unternehmen erhöhen könnten, wie der Experte dem NDR gegenüber betonte. Nur so ließe sich letztlich eine Änderung der Situation herbeiführen.

Ist Ihre Praxis fit in Sachen Datenschutz? Lesen Sie hier, was es mit Einführung der neuen Datenschutzgrundverordnung zu beachten gilt und wie Sie den Datenschutz von Patientendaten sichern.