Coronavirus-Infektionsschutz in Deutschland

Diese Maßnahmen sollten Ärzte befolgen

In Deutschland ist der vierte Fall einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus (2019-nCoV) bestätigt worden. Das Robert Koch-Institut (RKI) und die „Task Force Infektiologie“ des bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) informieren Ärzte nun über Maßnahmen zur Infektionskontrolle. Was Sie in Ihrer Praxis beachten sollten, lesen Sie hier.


Coronavirus Infektionsschutz

Das Coronavirus hat Deutschland erreicht. Was heißt das für Mediziner in Sachen Infektionsschutz? © Thomas Hansen – stock.adobe.com



+++ UPDATE +++

13.03.2020: RKI hat heute seine Empfehlungen zu Hygienemaßnahmen bei der Behandlung von Patienten mit einer Infektion durch SARS-CoV-2 sowie die Grundlagen der Risikobewertung aktualisiert

12.03.2020: RKI hat heute seine Orientierungshilfe für Ärzte zur Verdachtsabklärung und Maßnahmen bei COVID-19  aktualisiert


Das Coronavirus hat auch Deutschland erreicht. Die neuartige Atemwegserkrankung, die eine schwere Pneumonie auslösen kann, wurde bei vier Personen aus dem Landkreis Starnberg in Bayern diagnostiziert. Deshalb wurden von offizieller Stelle jetzt Maßnahmen zum Infektionsschutz vor dem Coronavirus formuliert.

Deutsche Coronavirus-Infizierte klinisch stabil und isoliert

Nach Angaben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Soziales befinden sich alle vier Patienten derzeit stationär in der München Klinik Schwabing, wo sie medizinisch überwacht und isoliert werden. Ihr klinischer Zustand sei gut, wie das Ministerium weiter mitteilte. Bei weiteren 40 Kontaktpersonen laufen aktuell Tests und Befragungen, die eine Infizierung mit dem Coronavirus klären sollen.



4.552 Infizierte allein in China, 106 Todesfälle

Über das Wochenende war die Zahl der Infizierten weltweit sprunghaft angestiegen: Derzeit liegen allein im Hauptverbreitungsland China mehr als 4.500 gemeldete Fälle von Infektionen mit dem Coronavirus vor. 106 Patienten starben dort bislang an den Folgen der Atemwegserkrankung. Weitere 55 Krankheitsfälle wurden außerhalb der Volksrepublik diagnostiziert – Todesfälle gab es hier jedoch noch keine.

Was ist das Coronavirus?

Coronaviren wurden erstmals Mitte der 60er-Jahre entdeckt. Sie können sowohl Menschen als auch verschiedene Tiere infizieren, darunter Vögel und Säugetiere. Beim Menschen können Coronaviren verschiedene Krankheiten verursachen, von gewöhnlichen Erkältungen bis hin zu gefährlichen oder sogar potenziell tödlich verlaufenden Krankheiten wie dem Middle East Respiratory Syndrome (MERS) oder dem Severe Acute Respiratory Syndrome (SARS). In der Vergangenheit waren schwere, durch Coronaviren verursachte Krankheiten wie SARS oder MERS zwar weniger leicht übertragbar als Influenza, haben aber dennoch zu großen Ausbrüchen geführt.

Im Fall des neuen Coronavirus 2019-nCoV konnten chinesische Forscher nun eine starke Ähnlichkeit mit dem SARS-Virus nachweisen. Die Wissenschaftler hatten das Virus unter dem Elektronenmikroskop sichtbar gemacht und die Ergebnisse im New England Journal of Medicine publiziert. Dabei zeigte sich, dass die Gensequenz des neuartigen Coronavirus zu rund 87 Prozent mit zwei SARS-ähnlichen Coronaviren identisch war, die man bereits in Fledermäusen entdeckt hatte.

Anders als im Fall des SARS-Virus ist die Inkubationszeit von 2019-nCoV mit bis zu 14 Tagen jedoch länger. Darin liegt die besondere Gefahr des Virus: Denn lange vor dem eigentlichen Krankheitsausbruch sind Infizierte bereits ansteckend, ohne ihre Erkrankung selbst zu bemerken. Bewegen sie sich uneingeschränkt weiter, verbreiten sie dabei das Virus. Auf diesem Wege habe es zu der raschen Ausbreitung der Erkrankung weltweit kommen können, vermuten Experten.

Maßnahmen zum Umgang mit Verdachtsfällen

Unter den Betroffenen befinden sich auch Krankenhausmitarbeiter, die in Kontakt mit infizierten Patienten standen. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch gilt daher als bestätigt. Um den Umgang mit Infizierten und Verdachtsfällen klar zu regeln, stellt das RKI auf einer eigens eingerichteten Info-Seite zum Coronavirus Sicherheitsmaßnahmen zum Infektionsschutz vor dem Coronavirus für Praxen und Kliniken zur Verfügung. Hier finden sich außerdem eine Liste mit den wichtigsten Fragen zum Coronavirus und Hinweise zur Testung. Eine Infografik des Instituts gibt außerdem einen Überblick über die wichtigsten Hygienemaßnahmen für Ärzte.

 

Geringes Risiko für Deutschland

Das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland sich mit dem Virus zu infizieren, schätzen die „Task Force Infektiologie“ des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und das RKI nach derzeitigem Kenntnisstand als gering ein. Tests könnten helfen, infizierte Personen zu erkennen und diese umgehend in Spezialabteilungen entsprechend ausgerüsteter Krankenhäuser zu behandeln. Wie das RKI mitteilte, rechne man in Deutschland lediglich in Einzelfällen mit dem Import und der Übertragung des Virus.

Welche Symptome zeigen Infizierte?

Gewöhnliche Coronaviren verursachen meist eine leichte Erkältungssymptomatik mit Husten und Schnupfen. Bestimmte Coronaviren können aber auch schwere Infektionen der unteren Atemwege verursachen und zu Lungenentzündungen führen. Das neue Coronavirus scheint mit einem schwereren Verlauf einherzugehen. Betroffene zeigen neben trockenem Husten, Fieber, Abgeschlagenheit und Muskelschmerzen eine drastische Verschlechterung des Befindens innerhalb einer Woche, die mit Atemnot einhergeht. Todesfälle traten allerdings bisher vor allem bei Patienten auf, die bereits zuvor an schweren Grunderkrankungen litten.

Übliche Vorsichtsmaßnahmen zum Infektionsschutz empfohlen

„Gleichwohl wird zu den üblichen Vorsichtsmaßnahmen geraten – etwa zu einem gründlichen Händewaschen nach einer Fahrt mit dem Bus oder der U-Bahn“, erklärte Dr. Martin Hoch, Leiter der “Task Force Infektiologie” am LGL. Denn die Ansteckungsgefahr bei einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus (nCoV) sei wissenschaftlich noch nicht konkret erforscht, führte der Wissenschaftler weiter aus.

Wem muss ich Verdachtsfälle melden?

Die Ärztin oder der Arzt, der bei einem Patienten den Verdacht auf eine Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus stellt, muss dies gemäß Infektionsschutzgesetz dem Gesundheitsamt melden. Auch das Labor, das das neuartige Coronavirus bei einem Menschen nachweist, muss dies dem Gesundheitsamt melden. Die Meldung muss unverzüglich erfolgen und dem Gesundheitsamt spätestens innerhalb von 24 Stunden vorliegen. Dabei müssen auch Name, Adresse und Kontaktdaten der betroffenen Person mitgeteilt werden, damit das Gesundheitsamt die Person kontaktieren und die notwendigen Maßnahmen (z. B. Ermittlung weiterer Kontaktpersonen) zum Infektionsschutz bei nachgewiesenem Coronavirus einleiten kann.

WHO korrigiert Einschätzung zur internationalen Gefährdung

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatte das Gefährdungsniveau durch das Virus bislang nur für dessen Ursprungsland China als „sehr hoch“ eingestuft. Jetzt korrigierte die Institution ihre Einschätzung: Die internationale Gefährdung sei „hoch“, bedeute jedoch keinen internationalen Gesundheitsnotstand.