Corona-Hilfen für Ausbildungsbetriebe verlängert
Einen Ausbildungsplatz während der Corona-Krise zu ergattern, kann ein schwieriges Unterfangen sein. Damit dennoch genügend Plätze gesichert sind, zahlt der Bund kleinen und mittelgroßen Ausbildungsbetrieben eine Fördersumme. Nach neuen Beschlüssen werden diese Fördermaßnahmen nun erweitert.
Die wirtschaftliche Situation vieler Zahnarztpraxen und Betriebe hat sich durch die Corona-Pandemie verschlechtert. Fehlende Patienten, erhöhte Hygienekosten oder Kurzarbeit standen auf der Tagesordnung. Schwierig ist im Zuge dessen auch die Situation für Auszubildende geworden. Denn aufgrund von Insolvenzen haben sie teilweise ihren Ausbildungsplatz verloren oder Betriebe haben aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse erst gar keine Plätze angeboten. Um Auszubildenden und den Betrieben hier unter die Arme zu greifen, hat der Bund das Programm „Ausbildungsplätze sichern“ an den Start gebracht, das nun ausgeweitet wird.
Verlängerung bis Mitte 2021
Bisher erhielten kleine und mittlere Unternehmen Förderprämien, wenn sie trotz der Folgen der Corona-Pandemie Auszubildende neu einstellen oder aus insolventen Betrieben übernehmen. Da die pandemiebedingten schlechten wirtschaftlichen Aussichten sich vorerst nicht ändern, erleichtert der Bund nun die Voraussetzungen für diese Prämien deutlich. Übernahmeprämien und Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung werden bis Mitte 2021 verlängert. Die Änderungen treten heute in Kraft.
„Viele Betriebe haben im Sommer trotz Belastungen durch die Pandemie Auszubildende eingestellt. Das ist gut so – für die Betriebe zur Fachkräftesicherung und für junge Menschen. Zugleich erwischt uns momentan eine zweite Corona-Welle – ausgerechnet in der laufenden Phase der Nachvermittlung. Daher weiten wir die Fördermöglichkeiten aus“, erklärt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Ein besonderes Augenmerk solle auch auf den Betrieben mit deutlichen Umsatzeinbrüchen liegen.
Die neuen Änderungen
Kleine und mittlere Ausbildungsbetriebe haben künftig Anspruch auf die Ausbildungsprämien und Ausbildungsprämien plus aus dem Programm „Ausbildungsplätze sichern“, wenn:
- sie Umsatzeinbußen von durchschnittlich mindestens 50 Prozent innerhalb von zwei Monaten zwischen April und Dezember 2020 hatten
- oder sie Umsatzeinbußen in fünf zusammenhängenden Monaten von durchschnittlich mindestens 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr verkraften müssen (bisher: durchschnittlich mindestens 60 Prozent in April und Mai 2020 gegenüber Vorjahr).
Außerdem gelten folgende Fördermaßnahmen:
- Kurzarbeit wird auch im zweiten Halbjahr 2020 berücksichtigt (bisher: nur erstes Halbjahr 2020).
- Ausbildungen, die vom 24. Juni bis zum 31. Juli begonnen haben, sind in Zukunft auch in die Ausbildungsprämien miteinbezogen.
- Bei Übernahme eines Auszubildenden aus einem coronabedingten insolventen Betrieb ist künftig die Betriebsgröße unabhängig von der Prämie (bisher: beide Betriebe durften maximal 249 Mitarbeiter haben).
- Förderung solcher Maßnahmen ist bis zum 30. Juni 2021 möglich (bisher nur bis Jahresende 2020).
- Die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit in der Ausbildung werden bis Juni 2021 verlängert (bisher: Laufzeit bis Dezember 2020).
„Ausbildungsplätze sichern“ – Formulare bei der BA
Außerdem ist jetzt auch eine rückwirkende Förderung möglich. Ein Betrieb kann innerhalb von drei Monaten einen Förderantrag für bereits bestehende Ausbildungsverhältnisse stellen, auf welche die neuen Regelungen zutreffen. Das gilt auch, wenn ein Antrag zuvor wegen der alten Regelungen abgelehnt worden ist. Die Bundesagentur für Arbeit stellt auf ihrer Website einfach auszufüllende Formulare mit Hinweisen und Hilfen bereit.
Quelle: BMBF