BZÄK: Erster Zahnarztbesuch vor drittem Lebensjahr
Das im Bundestag verabschiedete Präventionsgesetz soll die ECC-Problematik verbessern. Zentraler Bestandteil: Der erste Zahnarztbesuch soll künftig vor dem dritten Lebensjahr stattfinden. Damit wurde die Forderung der Zahnärzte erhört.
Der Deutsche Bundestag hat am 18. Juni 2015 das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) verabschiedet. Dabei wurde der Änderungsantrag 11 der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zum Gesetzesentwurf bezüglich einer Neuregelung im § 26 SGB V, Satz 5, angenommen, informiert die Bundeszahnärztekammer (BZÄK). Der G-BA werde dort verpflichtet, „das Nähere zur Ausgestaltung der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (FU) zur Vermeidung frühkindlicher Karies zu regeln.“
Damit sollen über die bisherige FU-Richtlinie hinaus, welche die erste zahnärztliche FU im dritten Lebensjahr vorsieht, schon früher im Kleinkindalter Untersuchungen eingeführt werden, um eine Reduktion frühkindlicher Karies (Early Childhood Caries, ECC) zu erreichen. Auch eine stärkere Vernetzung von Kinder- und Zahnärzten soll erreicht werden.
Jahrelange Forderung der Zahnärzte erhört
Damit ist die jahrelange Forderung der Zahnärzteschaft – zusammengefasst im ECC-Konzept von BZÄK und KZBV Anfang des Jahres 2014 – für eine bessere zahnärztliche Versorgung von Kleinkindern im Alter von 0 bis 3 Jahren auf den Weg gebracht.
Dies ist auch ein Erfolg der gesundheitspolitischen Diskussionen, welche die BZÄK mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages unter anderem im Forum Mundgesundheit geführt hat, um für die ECC-Problematik zu sensibilisieren.
Am 10. Juli 2015 ist der zustimmungsfreie Durchgang des Präventionsgesetzes im Bundesrat angesetzt.