Bundeszahnärztekammer begrüßt Rüge aus Berlin

BZÄK befürwortet Kritik am EU-Dienstleistungspaket

Die Bundeszahnärztekammer pflichtet der von Bundestag und Bundesrat erhobenen Rügen und Kritik am Dienstleistungspaket der EU-Kommission bei. Weiterhin wirbt sie in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Freien Berufe für weitere Korrekturen an den Gesetzgebungsvorschlägen.


Die BZÄK unterstützt die Kritik aus Berlin am geplanten EU-Dienstleistungspaket. BZÄK


Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) stellt sich hinter die Entscheidung aus Berlin, Subsidiaritätsrügen gegen das sogenannte Dienstleistungspaket der EU-Kommission zu erheben und begrüßt die von Bundestag und Bundesrat zum Ausdruck gebrachte Kritik ausdrücklich. Schon Anfang des Jahres hatte die BZÄK den Vorstoß der EU-Kommission massiv kritisiert, da, so die BZÄK, die in Deutschland geltenden Berufsregeln, insbesondere im Bereich der Gesundheitsberufe, dem Patienten- und Verbraucherschutz sowie der Sicherstellung eines hohen Qualitätsniveaus gelten. Gemeinsam mit dem  Bundesverband der Freien Berufe e.V. (BFB) wirbt die BZÄK in der Politik für weitere Korrekturen an den Gesetzgebungsvorschlägen der Kommission.

Anfang März hatten sowohl Bundestag als auch Bundesrat deutliche Kritik am sogenannten Dienstleistungspaket der EU-Kommission geübt und sogenannte Subsidiaritätsrügen zur Präventivkontrolle des Gesetzgebungsverfahrens erhoben. Mit dem sogenannten Dienstleistungspaket will es die EU-Kommission Unternehmen und Freiberuflern erleichtern, ihre Dienstleistungen in der gesamten EU anzubieten. Somit soll der europäische Binnenmarkt vereinheitlicht werden. Bislang galt, dass die Länder ihre Berufsregeln selbst erlassen und ändern können. Zukünftig soll dies nur noch mit Einverständnis der EU geschehen können. Die Kritik des Bundestages und Bundesrates richtet sich gegen den Richtlinienvorschlag für einen Verhältnismäßigkeitstest des Berufsrechts, der aus Sicht von Bundestag und Bundesrat nicht erforderlich ist und gegen das Subsidiaritätsprinzip verstößt.