News

Beschwerde gegen Hörzu erfolgreich

Der Deutsche Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ) hatte mit einer Beschwerde beim Deutschen Presserat Erfolg. Das teilt der DAZ mit. Demnach hat der Presserat das Verhalten der Zeitschrift Hörzu offiziell missbilligt. Die Ausgabe der Fernsehzeitschrift vom 23.05.2014 erschien mit dem Aufmacher „Skandal-Akte Zahnarzt – Wie Sie sich vor Abzocke schützen“.


DAZ und Presserat kritisieren die Berichterstattung der Fernsehzeitschrift Hörzu in der Ausgabe vom 23.05.2014 (hier: aktuelle Ausgabe) Foto: Screenshot


Vom DAZ heißt es dazu: “Ungeachtet mancher zutreffender Aussagen in dem Artikel nahm der DAZ Anstoß an der reißerischen Darstellung und daran, dass er ohne sein Wissen und ohne seine Einwilligung für diese Art der Berichterstattung vereinnahmt wurde. Denn der Hörzu-Text war so formuliert, als hätten sich die DAZ-Vorsitzende und weitere Personen der Hörzu-Redaktion als Interview-Partner zur Verfügung gestellt.”

Da die Hörzu-Verantwortlichten eine Richtigstellung ihrer Aussagen ablehnten, verbreitete der DAZ eine Pressemeldung zu dem Thema und wandte sich mit einer Beschwerde an den Deutschen Presserat.
 
Der Deutsche Arbeitskreis für Zahnheilkunde bemüht sich seit über drei Jahrzehnten um eine differenzierte (kritische und selbstkritische) Betrachtung der zahnmedizinischen Versorgung in Deutschland. Orientiert an den gesundheitlichen Belangen der Bevölkerung und medizinethischen Grundsätzen zeigt er Defizite auf, schlägt Lösungen vor und sucht konstruktiven Austausch mit den verschiedenen Akteuren des Gesundheitswesens.