Das wird erstattet – Bayern erstellt "Positivliste"

Behandlungen von Flüchtlingen: Was darf ich abrechnen?

Welche Leistungen darf ein Zahnarzt erbringen und abrechnen, wenn er Flüchtlinge bzw. Asylsuchende behandelt? Das Bayerische Sozialministerium und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns haben dazu eine „Positivliste“ erstellt.


Erstattung Behandlung Flüchtlingen

Erstattung bei der zahnmedizinischen Behandlung von Flüchtlingen: Die "Positivliste“ enthält Leistungen, die Zahnärzte bei Asylbewerbern erbringen und abrechnen dürfen. © Pixabay/KZVB


Leistungsträger haben in den vergangenen Monaten die Erstattung zahnmedizinischer Leistungen teils unterschiedlich gehandhabt. “Jeder Sachbearbeiter musste bislang eigenverantwortlich entscheiden, welche zahnärztliche Behandlung er bewilligte oder ablehnte”, sagt Dr. Stefan Böhm, stellvertretender Vorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB).

Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt die medizinische Versorgung der Asylbewerber während der ersten 15 Monate ihres Aufenthalts. Allerdings kennt kaum ein Zahnarzt oder eine Zahnärztin die Paragrafen im Detail. Bekannt ist, dass das Gesetz eine Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen vorsieht. “Es präzisiert aber nicht, welche Leistungen dazu zählen“, ergänzt KZVB-Vorsitzender Dr. Janusz Rat.

Positivliste regelt Erstattung

Deshalb hat die KZVB zusammen mit dem Bayerischen Sozialministerium eine „Positivliste“ vereinbart, die alle Leistungen enthält, die Zahnärzte bei Asylbewerbern erbringen und abrechnen dürfen. Sie basiert auf dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, ist aber im Umfang deutlich reduziert. So haben Asylbewerber nur in Ausnahmefällen Anspruch auf Zahnersatz oder auf eine kieferorthopädische Behandlung. Vergütet wird die Behandlung mit den gleichen Konditionen wie bei gesetzlich Versicherten.

Die Liste soll den Zahnärzten dazu dienen, einen Überblick zu behalten, welche Leistungen sie erstattet bekommen und welche nicht, gleichzeitig soll sie auch als Entscheidungshilfe den örtlichen Leistungsträgern die Arbeit erleichtern.