Gebührenordnung: KZBV und BZÄK zum Bericht der Bundesregierung

“Alles andere als zufriedenstellend”

Keinesfalls zufriedenstellend findet die Zahnärzteschaft die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) in ihrer aktuellen Form und das Ergebnis, zu dem die Bundesregierung in ihrem Bericht kommt.


Geld

BZÄK: "Das Hauptproblem der Novellierung im Jahr 2012 war und ist, dass der GOZ-Punktwert nicht an die Kostenentwicklung angepasst wurde." © Michael Grabscheit_pixelio.de


Die Bundesregierung hat gerade in ihrem Bericht dargelegt, dass sie “keinen dringenden Handlungsbedarf” für eine Änderung der GOZ sieht. Ein Ergebnis, mit dem die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), nicht einverstanden sind.

KZBV: “Diskriminierung der Zahnärzteschaft”

Seitens der KZBV heißt es: “Für die Entwicklung der privatzahnärztlichen Honorare im vertragszahnärztlichen Bereich lässt sich eine Steigerung von immerhin 7,7 Prozent konstatieren. Allerdings kann diese lediglich als untere Grenze dessen betrachtet werden, was zwingend notwendig gewesen wäre, damit die Zahnarztpraxen auch künftig betriebswirtschaftlich sinnvoll arbeiten können.” Weitere Steigerungen seien zum damaligen Zeitpunkt politisch allerdings nicht durchsetzbar gewesen.

Die ausgebliebene reale Punktwertsteigerung stelle im Vergleich zu der Entwicklung bei anderen Arztgruppen eine Diskriminierung der Zahnärzteschaft dar. “Da bereits seit vielen Jahren eine Erhöhung der GOZ-Punktwerte ausgeblieben ist, zugleich aber Betriebskosten und sonstige Ausgaben der Praxen zum Teil stark gestiegen sind, ist das Ergebnis der GOZ-Novellierung aus zahnärztlicher Sicht alles andere als zufriedenstellend”, teilt die KZBV auf Anfrage mit. Die Vereinbarung einer regelmäßigen Punktwertkontrolle reiche als Kompensation für die genannten Ausgabensteigerungen nicht aus.

BZÄK: GOZ-Punktwert nicht an Kostenentwicklung angepasst

Die BZÄK teilt mit, dass die Zahnärzteschaft bei der Vergütung privatzahnärztlicher Leistungen seit Jahren von der wirtschaftlichen Entwicklung abgeschnitten ist. “Daran korrigiert der ausgewiesene Honorarzuwachs bei Privatleistungen um 9,2 Prozent nichts. Hauptproblem der Novellierung im Jahr 2012 war und ist, dass der GOZ-Punktwert nicht an die Kostenentwicklung angepasst wurde.”

Die Bundesregierung will genauere Daten anhand einer Studie erheben, die im ersten Halbjahr 2016 vorliegen soll. Daran anschließend soll dieses Ergebnis mit der BZÄK, der KZBV, dem PKV-Verband und den Beihilfekostenträgern beraten werden. Die BZÄK begrüßt eine Verbesserung der Datengrundlagen zur weiteren Beobachtung der GOZ,  könne dieses Vorhaben jedoch ohne genauere Informationen zu den damit verfolgten Zielen, nicht bewerten.