12 Kriterien für barrierefreie Zahnarztpraxis
Das Thema Barrierefreiheit sollte in den Arztpraxen noch stärker verankert werden als das bisher der Fall ist. Das sagt der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) und nennt zwölf zentrale Kriterien.
Barrierefreiheit bedeutet, dass Räumlichkeiten, Medien oder Einrichtungen so angelegt sind, dass sie von jedem Menschen, unabhängig von einer eventuell vorhandenen Einschränkung, benutzt werden können. Zudem sollten sie grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sein. Von den 196.000 niedergelassenen Ärzten, Zahnärzten und Psychologischen Psychotherapeuten, die in dem Arztportal registriert sind, gaben nur rund 21.610 – also rund elf Prozent – an, mindestens drei von zwölf Kriterien der Barrierefreiheit zu erfüllen.
Folgende zwölf Kriterien zur Barrierefreiheit benennt die vdek:
- ebenerdig oder Aufzug
- stufenfreier Zugang
- Aufzug ist rollstuhlgerecht
- Aufzug ist barrierefrei
- Zugang ist barrierefrei
- Stühle/Liegen verstellbar
- Gebärdensprache
- Orientierungshilfen für Sehbehinderte
- WC ist bedingt barrierefrei
- WC ist barrierefrei
- Praxis ist rollstuhlgerecht
- Behindertenparkplätze
„Wer in die Ausstattung für eine behindertengerechte Praxis investiert, dem werden es die Patienten danken!“, betonte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. Ziel müsse es sein, behinderten Menschen eine weitreichende Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen, darunter auch in Arztpraxen und Krankenhäusern, zu ermöglichen. Fakt sei aber, dass die Kennzeichnung von Praxen gerade in Sachen Barrierefreiheit vielerorts noch unzureichend sei – im ländlichen wie im städtischen Raum. Elsner begrüßte Initiativen, die das Ziel haben, das Thema Barrierefreiheit stärker in das Bewusstsein von Anbietern von Gesundheitsleistungen und in die Öffentlichkeit zu tragen.
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 26 Millionen Menschen in Deutschland versichern: BARMER GEK, Techniker Krankenkasse (TK), DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse – KKH, HEK – Hanseatische Krankenkassem, hkk.