Urteil: Verwendung von Intraoralscanner rechtswidrig
3Shape hat sich mit einer Patentrechtsklage gegen Medit durchgesetzt. Die aktuelle Version des Intraoralscanner Medit i500 darf in Deutschland nicht mehr vermarktet, verkauft oder kommerziell genutzt werden.
Im von 3Shape eingereichten Patentverletzungsverfahren gegen Medit Corp. gab das Unternehmen nun bekannt, dass es in erster Instanz von dem international angesehenen Landgericht in Düsseldorf ein Urteil zu seinen Gunsten erwirkt habe.
Am 9. Januar entschied das Landgericht Düsseldorf, dass der Medit i500 Intraoralscanner in seiner aktuellen Version das europäische Patent Nr. 2 568 870 B1 zur Lochschließungs-Technologie von 3Shape verletze.
Vermarktung, Verkauf und kommerzielle Nutzung rechtswidrig
Nachdem das deutsche Gericht damit einen Patentrechtsverstoß durch den Medit i500 Intraoralscanners festgestellt hat, sind damit in Deutschland die Vermarktung, der Verkauf und die kommerzielle Nutzung der aktuellen Version des Medit i500 Intraoralscanners als rechtswidrig anzusehen.
„Wir investieren sehr stark in unsere innovativen Technologien, und über ein Drittel unserer Mitarbeiter sind in der Forschung und Entwicklung tätig. 3Shapes Scantechnologien sind einzigartig und begründen die hohe Akzeptanz des TRIOS Scanners bei Ärzten. Daher können wir Wettbewerbern nicht erlauben, unsere hart erarbeiteten technologischen Errungenschaften zu kopieren oder unsere Patente zu verletzen“ sagt Tais Clausen, 3Shape Mitgründer und Co-CEO.
Zusätzlich zu Deutschland gilt das europäische Patent Nr. 2 568 870 B1 ebenso für Dänemark, Frankreich, Italien, Spanien, der Schweiz sowie Großbritannien.