Weihnachtsgrüße aus der Praxis
Adventsstimmung einmal anders können Zahnarztpraxen jetzt ganz einfach verbreiten und dies gleichzeitig mit Prophylaxe verknüpfen. Ein Extra-Kaugummi-Päckchen im Weihnachts- oder Winterumschlag ist dafür das richtige Geschenk am Ende eines Zahnarzttermins – oder als kleiner Gruß per Post, wenn es mit dem Termin in der Praxis in diesem Jahr nicht mehr klappt.
Weihnachtszeit ist Naschzeit. Wer nach Süßigkeiten einen zuckerfreien Kaugummi kaut, gönnt auch den Zähnen anschließend etwas Gutes. Denn Kaugummikauen hilft, die Zähne nach dem Verzehr von Zuckerhaltigem vor Säureattacken zu schützen. Gleichzeitig sorgt es für ein frisches und sauberes Mundgefühl. Die Stimulierung des Speichelflusses durch das Kauen verstärkt die Spülfunktion des Speichels, unterstützt damit die Reinigung der Mundhöhle von Nahrungsbestandteilen, fördert die Pufferung von Säuren und wirkt remineralisierend auf den Zahnschmelz. Zusätzlich putzt man sich natürlich morgens und abends gründlich die Zähne und achtet in diesen Zeiten überhaupt besonders auf die Hand- und Mundhygiene.
Als kleines Geschenk an die Patienten besonders praktisch: die Mini-Packs im Umschlag mit Zahnpflege-Empfehlungen. Ab sofort können Praxen ihren großen und kleinen Patienten eine Freude bereiten, indem sie ihnen nach der Behandlung den Extra Professional Spearmint oder den Extra Professional White Erdbeere im Weihnachts- bzw. Winterdesign mitgeben. Zusammen mit den drei Leitlinien-Tipps zur täglichen eigenständigen Kariesprophylaxe1 – Zähne putzen, wenig Zucker, Kaugummi kauen – erinnern sie daran, dass ein maßvoller Genuss von Zucker & Co. ungetrübt bleiben kann, wenn man anschließend die Zähne pflegt.
Bestellprogramm für die Praxis
Das Weihnachtsangebot finden Zahnarztpraxen im Shop auf der Fachwebsite www.wrigley-dental.de, wo auch das komplette Bestellangebot des Wrigley Oral Healthcare Program sowie die Kariesprophylaxe-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Zahnerhaltung als kostenlose Patientenbroschüre hinterlegt ist.
1 Vgl. S2k-Leitlinie: Kariesprophylaxe bei bleibenden Zähnen – grundlegende Empfehlungen. AWMF-Registernummer: 083-021. Gültig von Juni 2016 bis Mai 2021