Bewerbungen zum DGPZM-Praktikerpreis laufen

Praktikerpreis der Deutschen Gesellschaft für Präventivzahnmedizin

Die Deutsche Gesellschaft für Präventivzahnmedizin honoriert jährlich herausragendes Engagement in der praktischen Umsetzung von Präventionskonzepten mit dem DGPZM-Praktikerpreis. Mit Unterstützung des Unternehmens Voco werden 2.500 Euro ausgeschrieben. Die Vergabe erfolgt auf dem 5. Deutschen Präventionskongress am 19./20. April 2024. Einsendeschluss ist der 15. März 2024.



Für ein präventionsorientiertes Handlungskonzept schreibt die DGPZM erneut den DGPZM-Praktikerpreis aus. Damit würdigt die Gesellschaft das Engagement von Zahnärzten, die in ihrer täglichen Praxis innovative Präventionskonzepte erarbeiten. Die Auszeichnung ist fest etabliert und hat bereits vielen Kollegen aus der Praxis die Möglichkeit geboten, ihr Präventionskonzept einem breiteren Publikum vorzustellen. „Deshalb freuen wir uns auch in diesem Jahr wieder auf spannende Einreichungen praxisrelevanter Konzepte“, stellt Prof. Dr. Anahita Jablonski-Momeni, Vizepräsidentin der DGPZM und Schirmherrin des Praktikerpreises, fest.

Der Preis ist mit 2.500 Euro dotiert und wird vom Unternehmen Voco gesponsert. „Unser Unternehmen bietet mit seinen Produkten Lösungen für die Prävention in der Praxis an und ist stolz darauf, mit der Unterstützung des DGPZM-Preises einen weiteren Beitrag für eine gelungene Prävention leisten zu können“, sagt Dr. Martin Danebrock vom wissenschaftlichen Service des Cuxhavener Dentalherstellers Voco. Seit 2020 ist das Unternehmen Sponsor des Praktikerpreises.

Präventionskonzepte für Jung und Alt oder Menschen mit besonderen Einschränkungen
Mit dem DGPZM-Praktikerpreis werden herausragende präventionsorientierte Handlungskonzepte in der zahnärztlichen Praxis ausgezeichnet. Es sind alle Konzepte denkbar, die sich mit praxisorientierten Lösungen für die zahnmedizinische Prävention auseinandersetzen. Hierzu gehören Konzepte für bestimmte Zielgruppen (z. B. ältere Menschen, Kleinkinder, Patienten mit bestimmten Krankheitsbildern) oder besondere Maßnahmen zur Prävention von dentalem Trauma und vieles mehr.

Der DGPZM-Praktikerpreis richtet sich primär an in der Praxis niedergelassene Kollegen. Auch in der Präventivzahnmedizin tätige Institutionen wie Gesundheitsbehörden, Landesarbeitsgemeinschaften, Kindergärten etc. sind herzlich willkommen, Beiträge einzureichen.

Teilnahmebedingungen und Vergabe am 5. Präventionskongress der DGPZM
Zur Teilnahme ist eine Kurzdarstellung des Konzeptes in Form eines Abstracts per E-Mail bei der DGPZM einzureichen (info@dgpzm.de und momeni@staff.uni-marburg.de). Nach Benachrichtigung durch den DGPZM-Vorstand werden die Konzepte als Kurzvortrag am diesjährigen 5. Präventionskongress der DGPZM vom 19. bis 20. April 2024 in Frankfurt am Main präsentiert. Das beste Konzept wird noch auf derselben Tagung mit dem DGPZM-Praktikerpreis ausgezeichnet. Das Format des Abstracts sowie die Teilnahmebedingungen stehen auf der Homepage der DGPZM bereit (www.dgpzm.de/wissenschaft-und-foerderung/foerderungen-und-preise/praktikerpreis-der-dgpzm).

Der Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 15. März 2024.

Quelle: DGPZM