E-Health-Anwendungen in der dentalen Praxis
Die Zukunft ist digital. Zwar sind manche digitalen Anwendungen wie die Telematikinfrastruktur (TI) schon heute Pflicht, dennoch sind viele Praxen strukturell nach wie vor analog unterwegs. Mit einem Praxispartner wie CGM Dentalsysteme kann sich das ändern.
Für den Anschluss an die TI bietet sie alle Hard- und Softwarelösungen sowie Support aus einer Hand, wovon in den letzten Jahren tausende Einrichtungen profitieren konnten. Das Ziel: Die Patientenversorgung stetig zu verbessern und Praxisabläufe für Zeit- und Ressourceneffizienz zu optimieren. Mit dem Notfalldatenmanagement oder der Kommunikation im Medizinwesen (KIM) stehen bereits erste Anwendungen bereit, die einen medizinischen Mehrwert für alle Beteiligten schaffen werden. Auch die eAU steht in den Startlöchern. Die Software-Experten gehen dabei als Innovationsführer voran. CGM KIM wurde als erster Fachdienst für die Anwendung der Kommunikation im Medizinwesen von der gematik zugelassen. Als erster Hersteller erhielt CGM zudem die Zulassung für den bundesweiten Einsatz der KoCoBox MED+ als E-Health-Konnektor in der TI, wodurch nun erstmalig neue Anwendungen – wie etwa das Notfalldatenmanagement – auf der eGK gespeichert werden können. Die Zukunft ist da.
KIM: digital kommunizieren – aber sicher!
Nicht nur in Zeiten der Pandemie, aber besonders im Hinblick auf Corona, ist eine digitale Kommunikation, die gleichzeitig alle Anforderungen an die Sicherheit garantiert, von zentraler Bedeutung. KIM ermöglicht nun erstmals genau das: den sicheren digitalen Informationsaustausch zwischen allen Teilnehmern des Gesundheitswesens und damit – im Gegensatz zu bisherigen Kommunikationswegen wie Briefpost, Fax oder E-Mail – eine bundesweit flächendeckende sichere Kommunikation von medizinisch relevanten Informationen wie Befundberichten oder Röntgenbildern. Dank KIM gehören ausgedruckte und per Post oder Fax versendete Arztbriefe somit bald der Vergangenheit an – zum Schutz von Patientendaten, aber vor allem auch zur Erleichterung des Praxisalltags. KIM ermöglicht auch die Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur (QES), die der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt ist und die man mit Einführung der eAU benötigt.
Nach erfolgreicher Feldtesterprobung wurde CGM KIM in 2020 als erster Fachdienst für die Anwendung KIM zugelassen. Alle TI-Teilnehmer können jetzt im CGM KIM-Onlineshop (www.ti-kim.de) individuelle KIM-Adressen und Postfächer bestellen.
Notfalldatenmanagement: Zugriff auf Daten erleichtert Praxisalltag
Beim Notfalldatenmanagement (NFDM) hat der Patient die Möglichkeit, sich für die Speicherung eines Notfalldatensatzes zu entscheiden, der Medikation, Allergien und Unverträglichkeiten, Diagnosen und weitere Informationen, die bei einem Notfall für die behandelnden Ärzte relevant sein können, sowie wichtige Kontaktdaten auf der eGK speichert. Das kann medizinischen Akteuren künftig helfen, die richtigen Entscheidungen noch schneller zu treffen – und Behandlungen zu optimieren oder ungünstigen Behandlungsverläufen entgegenzuwirken. Im Praxisalltag erweist sich der Datensatz besonders im Rahmen der Patientenanamnese als wertvolle Hilfe und spart zeitliche Ressourcen.
Die CGM Dentalsysteme hat Ihren Anwendern bereits eine kostenlose Anbindung an das Notfall-Datenmanagement (NFDM) zur Verfügung gestellt und bietet ein integriertes und workflowoptimiertes NFDM-Modul an. Um die volle Funktionalität von KIM und des NFDM nutzen zu können, benötigen Zahnarztpraxen einen eZAA, den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) für Zahnärzte. Dieser bildet die digitale Identität des Teilnehmers im Gesundheitswesen ab und ermöglicht den Zugriff auf alle Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI). Auch bei der Beantragung helfen die Software-Experten – damit Dentalteams Zeit für das Wesentliche haben: Den Weg zur Post und die für das Ident-Verfahren gewöhnlich lange Wartezeit in der Postfiliale können die besonders zertifizierten Außendienstmitarbeiter der CGM Dentalsysteme übernehmen. Kunden können sich dafür mit ihrem Praxisbetreuer in Verbindung setzen.
Übergangsfrist für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Zahnärzte sind gemäß dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verpflichtet, ab Januar 2021 Arbeitsunfähigkeitsdaten via TI unmittelbar elektronisch an die zuständige Krankenkasse zu schicken. Doch die notwendige Technik steht derzeit noch nicht flächendeckend bereit, weshalb eine Übergangsregelung nun vorsieht, dass die eAU ab dem 1. Oktober 2021 zwingend erforderlich wird. Für die sichere digitale Übermittlung sind neben einem E-Health-Konnektor und der Kommunikation im Medizinwesen auch ein eHBA zur Signatur der Daten notwendig. Die CGM hat in Vorbereitung auf die Einführung der eAU bereits jetzt den Zugriff auf den ICD-10-Katalog zur Verfügung gestellt. Um die Umstellung zu vereinfachen, hat die KZBV einen Auszug mit den für die Zahnarztpraxis relevanten Codes aus dem Gesamtkatalog des ICD-10 erarbeitet sowie ein Schlagwortverzeichnis erstellt, welches für die in der Praxis häufig vorkommenden Freitextdiagnosen mögliche Kodierungen vorschlägt. Ab 1. Juli 2022 sollen die Krankenkassen zur elektronischen Weiterleitung der AU-Daten an die Arbeitgeber verpflichtet werden. Der Patient bekommt vorläufig weiterhin einen Ausdruck für seine Unterlagen.
Investitionen, die sich wirtschaftlich auszahlen
Durch Förderungs- und Abschreibungsmöglichkeiten profitiert die Branche gleich mehrfach von Investitionen in die Digitalisierung: Wer in 2021 investiert, kann zum Beispiel noch die vom deutschen Staat geltende degressive Abschreibung nutzen. Diese Variante ist im Gegensatz zur linearen Abschreibung 2,5-fach höher. Praxen, die bereits an die TI angeschlossen wurden, erhalten seitdem für den eHBA eine Förderpauschale pro Zahnarzt und Quartal.