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Zermack-Hygienetipp: Schnelldesinfektionen

Ein sauberes und desinfiziertes Umfeld ist die Grundvoraussetzung für jede Behandlung am Patienten. Um sich selbst sicher zu fühlen und nicht Krankheitserregern ausgeliefert zu sein, sollte die Desinfektion und Reinigung von Flächen ein routinemäßiger Arbeitsschritt sein.


Foto: Wischen auf der Einheit mit Tuch


Das Sprüh- und Wischverfahren sollte auf Medizinprodukte begrenzt werden, die nicht in einem Reinigungs- und Desinfektionsgerät oder durch Einlegen in eine Lösung desinfiziert werden können. Daher ist auch bei Abformungen eine Tauchdesinfektion ratsam. Die eigene Gesundheit steht immer im Vordergrund. Niemand möchte täglich reizenden Stoffen in der Praxisluft ausgesetzt sein. Dies empfiehlt auch das Robert Koch-Institut in der Empfehlung „Anforderung an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfek‧tion von Flächen“. Dort heißt es: „… Eine Sprühdesinfektion gefährdet den Durchführenden … Sie sollte daher ausschließlich auf solche Bereiche beschränkt werden, die durch eine Wischdesinfektion nicht erreichbar sind.“ Selbst geringe Mengen des Sprühnebels können eine Embryotoxizität im Frühstadium einer Schwangerschaft bewirken. Für die Schnelldesinfektion sind Sprüh- und Wischdesinfektionsmittel mit kurzer Einwirkzeit innerhalb einer Minute – wie Zeta 35 aus dem Hause Zhermack – ideal, um die Desinfektion gewissenhaft durchzuführen. Zeta 35 Schnelldesinfektion ist aufgrund des von 51 % auf 35 % reduzierten Alkoholanteils viel schonender für die Atemwege und optimal für die regelmäßige Anwendung.

Bakterien und Viren sind mit dem bloßen Auge nicht zu erkennen, daher muss auf die angegebenen Einwirkzeiten der Hersteller der Desinfektionsmittel vertraut werden. Der Verbund für Angewandte Hygiene (VAH) zertifiziert die Konformität der Wirksamkeit basierend auf den Standardmethoden der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM).

Damit bei der immer beliebter werdenden Verwendung von Einwegtüchern aus Spendersystemen das Tuch mit einem sicheren Gefühl genutzt werden kann, ist folgendes Vorgehen ratsam: Die Tücher müssen mit der entsprechenden Menge des Desinfektionsmittels benetzt sein. Sicheres und leichtes Befüllen bieten die praktischen 2,5-l-Gebindegrößen von Zhermack. Die Füllmenge ist abhängig von den jeweils verwendeten Tüchern. Es kann ca. 30 bis 60 Minuten dauern, bis alle Tücher vollständig durchtränkt sind. Das Spendersystem sollte fest verschließbar sein. Nach dem Befüllen ist es ratsam, auf dem Spender folgende Daten zu notieren: Bezeichnung, Charge, Konzentration, Befülldatum und den Namen der Person, die die Tücher mit dem Desinfektionsmittel getränkt hat. Vor jeder neuen Wiederbefüllung sollten die Eimer und Deckel gereinigt und desinfiziert werden.

Dies kann auf manuelle Weise erfolgen. Vor der neuen Befüllung mit Tüchern muss der Spender sauber und trocken sein, um eventuelle Reaktionen zwischen unterschiedlichen Inhaltsstoffen zu vermeiden. Für die Desinfektion von kleinen Flächen sind immer noch die vorgetränkten kleinen Tücher, wie die Zeta-30-Tücher, der ideale Helfer für zwischendurch. Die Verwendung vorgetränkter Tücher, auch häufig Wipes genannt, spart Zeit im täglichen Arbeitsablauf, da der Befüllungsprozess komplett entfällt. Bei der Anwendung der Schnelldesinfektion, ob mit oder ohne Tuch, ist die betreffende zu desinfizierende Fläche auf Verträglichkeit mit einem Desinfektionsmittel zu prüfen. Viele Desinfektionsmittel sollten beispielsweise nicht auf Acrylglas oder Leder verwendet werden. Achten Sie, wie in allen Bereichen der Hygiene, auf den richtigen Anwendungsbereich der Lösung und denken Sie immer daran, dass Ihre eigene Gesundheit im Vordergrund steht.

DAHZ-Hygieneleitfaden 2014
„Der Praxisinhaber ist verpflichtet, in einem Hygieneplan und in internen Arbeitsanweisungen für die einzelnen Arbeitsbereiche und Tätigkeiten Verhaltensregeln und Maßnahmen zur Reinigung, Desinfektion und Sterilisation, zur Ver- und Entsorgung, zum Tragen von Schutzausrüstung sowie z. B. auch Anweisungen für Notfälle und für die arbeitsmedizinische Vorsorge festzulegen.“

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