Reinigung von Behandlungseinheit und Absauganlage

Hygiene in der Zahnarztpraxis

Absauganlagen und Wasserleitungen sind ideale Nährböden für Bakterien. Ohne die adäquate Hygiene bildet sich ein hartnäckiger Biofilm, der die Mikroorganismen nur so „sprießen“ lässt.


Foto: Zhermack


Um die richtigen und wirksamen Hygienemaßnahmen für die zahnärztliche Praxis zu definieren, wird zwischen der Trinkwasserversorgung und dem Wassersystem der Behandlungseinheit unterschieden. Der Deutsche Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ), 9. Ausgabe 2014, verweist auf die Trinkwasserverordnung. Danach darf das Wasser aus dem öffentlichen Wassernetz maximal 100 koloniebildende Einheiten aufweisen. Präparate oder Systeme zur Wasserentkeimung werden empfohlen.

In der RKI-Empfehlung „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene“ heißt es, dass wasserführende Systeme zu Beginn des Arbeitstags (ohne aufgesetzte Übertragungsinstrumente) an allen Entnahmestellen, auch am Mundglasfüller, für etwa zwei Minuten durchgespült werden sollten. Ebenfalls sind nach jeder Behandlung die benutzten Kühlwasserentnahmestellen für mindestens 20 Sekunden mit Luft und/oder Wasser zu reinigen.

Viele Bestandteile einer Behandlungseinheit werden auf den ersten Blick nicht immer wahrgenommen, das gilt zum Beispiel für die Absauganlage. Die DAHZ rät,

  • für jeden Patienten hygienisch einwandfreie Absaugkanülen zu verwenden,
  • Absaugschläuche (außen) und Mundspülbecken entsprechend der RKI-Empfehlung zur Flächendesinfektion zu desinfizieren,
  • Schlauchöffnungen nach dem Patientenwechsel nicht nur von außen, sondern, soweit erreichbar, auch innen entsprechend der Empfehlung der Flächendesinfektion zu desinfizieren.
  • Die Absauganlage sollte nach jeder Behandlung, bei der abgesaugt wurde, mit kaltem Wasser durchgespült werden.
  • Siebe und Filter sollten erst nach Ablauf der Einwirkzeit des Desinfektionsmittels entnommen werden. Hilfreich ist dabei die Verwendung von stabilen Einwegfiltern. Amalgamreste sind in ein dafür vorgesehenes Sammelgefäß zu geben. Bei der Abnahme von Auffangbehältern ist die Verwendung von Schutzhandschuhen, Mund-Nasen-Schutz und Schutzbrille erforderlich. Die Nachweise für die anschließende Amalgamentsorgung sollten aufbewahrt werden.
  • Die Anwendung eines nicht schäumenden Reinigungs- bzw. Desinfektionsmittels mindestens am Ende jedes Behandlungstags ist sinnvoll. Dabei ist es wichtig, auf die Angaben der Hersteller zu achten.

Bei der Verwendung eines Reinigers, zum Beispiel Zeta 52 aus dem Hause Zhermack, beträgt die Einwirkzeit bei starken Verschmutzungen ein bis zwei Stunden bei einer 10%igen Lösung. Bei der regelmäßigen Reinigung – ein- bis zweimal pro Woche – genügt eine Einwirkzeit von 30 Minuten bei einer 5%igen Lösung. Nach der Anwendung ist die Anlage mit Wasser durchzuspülen. Bei der Desinfektion der Anlage mit einer Absauganlagendesinfektion, wie Zeta 50, wird eine 2%ige Konzentration empfohlen.

Die Anlage sollte je nach Belastung ein- bis zweimal täglich desinfiziert werden, anschließend ist die Anlage mit Wasser durchzuspülen. Um den Patienten nicht nur die Angst vor der Behandlung zu nehmen, sondern ihnen auch ein sicheres Hygienegefühl zu bieten, ist die Verwendung von Einwegaufsätzen für die Multifunktionsspritze sinnvoll. Starz Tipz, die in Deutschland durch die Zhermack GmbH exklusiv vertrieben werden, geben Sicherheit und sind eine Alternative zu den Originalansätzen der Multifunktionsspritzen, in denen sich ein Biofilm bilden kann. Der Patient nimmt die in der Praxis getroffenen Hygienemaßnahmen selbst wahr und kommt deshalb mit einem sicheren Gefühl zu jeder Behandlung.

DAHZ-Hygieneleitfaden 2014

„Der Praxisinhaber ist verpflichtet, in einem Hygieneplan und in internen Arbeitsanweisungen für die einzelnen Arbeitsbereiche und Tätigkeiten Verhaltensregeln und Maßnahmen zur Reinigung, Desinfektion und Sterilisation, zur Ver- und Entsorgung, zum Tragen von Schutzausrüstung sowie z. B. auch Anweisungen für Notfälle und für die arbeitsmedizinische Vorsorge festzulegen.“

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