KZBV und FVDZ lehnen Entwurf ab
Anlässlich der heutigen Anhörung im Deutschen Bundestag zum GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz (GKV-SVSG) äußern sich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) kritisch.
Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV sagte hierzu: „Auch wenn einige ursprünglich vorgesehenen Regelungen und Repressalien mittlerweile nicht weiter verfolgt werden, lehnen wir auch den derzeitigen Entwurf nach wie vor klar ab. Die Grundkonzeption einer Kontroll- und Bevormundungsobrigkeit bleibt schließlich bestehen – unabhängig davon, dass der Hinwendung zu einer formalen Fachaufsicht zwischenzeitlich eine Absage erteilt wurde. Auch die verbleibenden Maßnahmen würden die Selbstverwaltungskörperschaften erheblich schwächen und für ein funktionierendes Gesundheitswesen notwendige Entscheidungsprozesse lähmen. Damit wir unsere gesetzlichen Aufgaben aber erfüllen können, benötigen wir den dafür unverzichtbaren Handlungs- und Gestaltungsspielraum.”
Besonders kritisch sieht die KZBV nach wie vor
- die Pflicht zur namentlichen Abstimmung in der Vertreterversammlung, durch die sachwidrig in die freie Ausübung des Mandats der Mitglieder eingegriffen und damit gegen demokratische Grundsätze verstoßen wird,
- die haushaltsrechtlichen Vorgaben, welche die Haushaltsautonomie als wesentlichen Bestandteil der Selbstverwaltungshoheit aushöhlen und die Finanzplanung erheblich erschweren würde, sowie
- den möglichen Einsatz eines so genannten „Entsandten für besondere Angelegenheiten“, der unter bestimmten Voraussetzungen die Körperschaften von innen heraus lenken kann.
Die KZBV appelliert mit Nachdruck an den Gesetzgeber, den Gesetzentwurf vollständig zurückzuziehen.
Auch FVDZ sieht Gesetz kritisch
Auch Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) spricht sich dem Gesetzentwurf gegenüber kritisch aus und warnt nachdrücklich vor “überzogenen Eingriffen in die Autonomie des zahnärztlichen Berufsstandes durch das sogenannte ‘Selbstverwaltungsstärkungsgesetz’ (GKV-SVSG)”. FVDZ-Bundesvorsitzende Harald Schrader: “Das geplante Gesetz greift fundamental in die Handlungsspielräume der Selbstverwaltungsorgane ein. Dies kann nicht im Sinne der Funktionstüchtigkeit eines gewachsenen Systems sein.”
Der FVDZ fordert vom Gesetzgeber ein gestuftes Verfahren. “Vor der externen Kontrolle durch den Staat sollte die Verantwortung in die Hände der Selbstverwaltung gelegt werden”, appelliert Schrader. Stärkere Kontrollrechte für die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane in Verbindung mit abgestufter aufsichtsrechtlicher Kontrolle seien der bessere Weg, um die Handlungsfähigkeit der Berufsorganisationen zu stärken.