EU prüft Notwendigkeit berufsrechtlicher Vorgaben für Freie Berufe
11. Europatag von Bundeszahnärztekammer und Bundesverband der Freien Berufe e. V. diskutierte die Risiken für die Freien (Heil-)Berufe auf europäischer Ebene
Die Europäische Kommission möchte das Wirtschaftswachstum in der EU ankurbeln, um den Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise entgegen zu wirken. Deshalb prüft sie unter anderem die Notwendigkeit berufsrechtlicher Vorgaben für Freie Berufe. Damit sollen „ökonomische Barrieren“ angebaut werden.
Was es konkret für die Freien (Heil-)Berufe bedeutet, wenn die Vorgaben zu Berufszugang und Berufsausübung aufgeweicht werden, diskutierten die Experten am 01. Juni 2016 auf dem 11. Europatag der Bundeszahnärztekammer, der gemeinsam von BZÄK und dem Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) in Berlin durchgeführt wurde. Der Europatag analysierte die aktuelle Binnenmarktstrategie der Europäischen Kommission mit Blick auf spezielle Berufsgruppen, aber auch die Konsequenzen für Patienten und Verbraucher. Vertreter der Europäischen Institutionen, des Deutschen Bundestags, der Bundesregierung, der Wissenschaft und betroffener Berufsverbände erörterten die Zukunft der Freien Berufe.
Vorgaben haben Schutz von Patienten zum Ziel
Ziel der Binnenmarktstrategie ist die Vertiefung des gemeinsamen Binnenmarkts und der Abbau „ungerechtfertigter Regulierung“, zu der aus Sicht der Europäischen Kommission auch zahlreiche berufsrechtliche Regelungen Freier Berufe gehören. Auf dem Prüfstand stehen dabei vor allem die Bestimmungen zur Fremdkapitalbeteiligung, der interprofessionellen Zusammenarbeit, zu Rechtsformerfordernissen sowie zu Fragen von Gebührenordnungen in Form von Mindestgebühren, wie etwa GOÄ und GOZ.
BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel kritisierte die rein ökonomisierte Betrachtung berufsrechtlicher Regulierungen: „Die Vorgaben zu Berufszugang und Berufsausübung haben viel wesentlicher den Schutz von Patienten oder Verbrauchern im Visier. Nur wer eine sehr spezifische Ausbildung, sprich Qualifikation nachweisen kann, darf z.B. Patienten behandeln. Natürlich ist dies eine Hürde, aber eine sehr wohlüberlegte, die auch die Qualität freiberuflicher Leistungen sichert“, so Engel.