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se23.02.2016 / 11:44
Studium Zahnmedizin 2016/2017
Zahnmedizin studieren: Wie bewerbe ich mich richtig?
Die Bewerbung für den Studiengang Zahnmedizin wirkt komplex. Das DENTAL MAGAZIN erklärt die wichtigsten Dinge, die Bewerber für eine Zulassung zum Wintersemester 2016/2017 wissen sollten.
Zahnarzt oder Zahnärztin ist für viele Abiturienten ihr Wunschberuf. Noch läuft an den Schulen für Abiturienten die “heiße Phase”, die Abiturprüfungen stehen in wenigen Wochen an. Doch nicht weniger wichtig ist für sie der Blick in den Sommer, denn bis dahin müssen die Neuabiturienten, die im Wintersemester 2016/2017 Zahnmedizin studieren wollen, ihre Bewerbung abgeschickt haben. Doch wie geht man dabei eigentlich am besten vor?
Zunächst einmal ist es wichtig, sich rechtzeitig über die entscheidenden Fristen zu informieren. Auch formell sollten keine Fehler gemacht werden, so ist zum Beispiel eine beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses einzureichen, eine einfache Kopie genügt nicht. Das Ausfüllen der Online-Bewerbungsmaske dauert nicht sehr lange. Viel wichtiger ist aber, sich vorher ausreichend Zeit für eine individuelle Planung zu nehmen. Welche Wunschstadt soll es sein? Wie beliebt ist diese Universität? Welche Alternativen sind noch möglich – oder sollten besser nur die Favoriten angegeben werden? Diese und andere Fragen lohnt es sich, in Ruhe zu beantworten. Einige, aber nur sehr wenige Bewerber (2 Prozent!), haben die Möglichkeit, einen Härtefallantrag zu stellen.
Wie bewerbe ich mich richtig für ein Zahnmedizin-Studium?
Wo muss ich mich für ein Zahnmedizin-Studium bewerben?
Auf www.hochschulstart.de. Das ist die Website der Stiftung für Hochschulzulassung, die die Studienplätze im bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang Zahnmedizin vergibt (und in anderen Studiengängen, bei denen es mehr Bewerber als Plätze gibt!). Das Portal AntON (Antrag Online) führt durch den Bewerbungsprozess auf der Website, am Ende muss ein Antrag online gestellt werden und zusätzlich ein Formular ausgedruckt und zusammen mit weiteren Dokumenten postalisch verschickt werden.
Kann ich mich auch an der Uni direkt bewerben?
Nein. Jedenfalls nicht für das 1. Fachsemester. Alle Bewerbungen für das erste Fachsemester Zahnmedizin laufen über hochschulstart.de. Wer in ein höheres Semester einsteigen will, z.B. als “Quereinsteiger” aus einem anderen Studiengang oder aus dem Ausland, muss das mit der gewünschten Hochschule klären.
Bis wann muss ich mich bewerben?
Eine Bewerbung zum Wintersemester 2016/17 ist ab Mitte April 2016 möglich, die Bewerbung für das Sommersemester ist abgelaufen. Wer zum WS starten will und das Abitur bereits in der Tasche hat, muss sich bis zum 31.5.2016 bewerben. Für die Bewerber, die erst in diesem Jahr ihr Abi machen, gilt der 15. Juli als letztmöglicher Bewerbungstermin. Es ist wichtig, sich penibel an die angegebenen Termine zu halten, sonst wird die Bewerbung nicht berücksichtigt – auch wenn man selbst nicht schuld daran war, dass die Unterlagen zu spät ankommen (bzw. der Datensatz zu spät gespeichert wurde).
Wer darf sich für ein Zahnmedizinstudium bewerben?
Grundsätzlich darf sich jeder, der eine Studienberechtigung für Zahnmedizin hat, auf dieser Website für das erste Fachsemester bewerben. In der Regel ist die Zugangsberechtigung das Abiturzeugnis, aber auch, wer bereits in einem anderen Studienfach eingeschrieben ist und nun wechseln will, wer bereits ein erstes Studium absolviert hat oder außerhalb Deutschlands eingeschrieben ist, zählt dazu. Unter bestimmten Umständen können auch beruflich Qualifizierte ohne Abitur ein Studium beginnen.
Kann ich mir die Universität aussuchen?
Bedingt. Das Verteilungsprinzip sieht vor, dass sich die besten Abiturienten ihre Universität aussuchen dürfen. Sie besetzen ein Fünftel aller Studienplätze in der Zahnmedizin. Um die Top-Abiturienten zu ermitteln, zählt die Durchschnittsnote im Abi-Zeugnis (und nicht die Punktzahl!). Jeder Bewerber darf sechs Wunsch-Universitäten angeben, wobei er überlegen sollte, wie er dabei geschickt vorgeht. Wer nur extrem beliebte Universitäten – wie in der Zahnmedizin zum Beispiel Tübingen und Berlin – wählt, kann trotz eines sehr guten Abiturs leer ausgehen, weil sich hier eben viele sehr gute Abiturienten bewerben. Wer nur eine Hochschule nennt, wird bei der Abiturbestenquote unter Umständen keinen Platz dort erhalten. Dafür hat er aber die Möglichkeit, im späteren Auswahlverfahren der Hochschulen eventuell doch noch dort angenommen zu werden. Es ist übrigens nicht möglich, dass ein Bewerber an einer Universität “landet”, die er nicht auf seiner Wunschliste angegeben hatte.
Wie wählt hochschulstart.de aus?
Es gibt drei Auswahlquoten: 20 Prozent der Plätze erhalten die Abiturienten mit dem besten Notendurchschnitt (“Abiturbestenquote”), 20 Prozent werden nach Wartezeit vergeben und 60 Prozent nach dem Auswahlverfahren der Hochschulen. Wobei auch hier die Abiturdurchschnittsnote häufig eine wichtige Rolle spielt. Immer mehr Unis setzen aber auch auf den Test für medizinische Studiengänge (TMS).
Wie gut muss mein Abi-Schnitt sein?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Mit welchem Abi-Schnitt man im Wintersemester 2016/2017 Zahnmedizin studieren kann, hängt davon ab, wie viele Interessenten sich dann für dieses Fach bewerben. Im Allgemeinen ist der Schnitt in der Zahnmedizin hoch, je nach Bundesland lagen im Wintersemester 2015/16 die Durchschnittsnoten zwischen 1,1 und 1,4 (“Abiturbestenquote”). Bei der Auswahl nach Wartezeit hätte auch ein Abitur von 3,0 bei zwölf Wartesemestern genügt. In den Sommersemestern liegen die NCs häufig niedriger – allerdings ist das Studienangebot auch begrenzter als im Winter.
Wie komme ich auf die Warteliste?
Es gibt keine. Die Wartezeit wird in Halbjahren, also Wartesemestern, gezählt. Je mehr Halbjahre seit dem Erwerb der Studienberechtigung (i.d.R. Abitur) verstreichen, desto mehr Wartesemester sammelt der Bewerber. Wer lange genug wartet, bekommt also auch mit mittelprächtigem Abitur einen Studienplatz in der Zahnmedizin. Aber Achtung: Wer auf diese Regelung spekuliert, darf sich nicht zwischenzeitlich an einer deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule für ein anderes Studienfach einschreiben, dann wird diese Zeit nicht als Wartezeit gezählt. Auch ein Studium an einer Fernuni oder deutschen Privatuniversität im Fach Zahnmedizin ist schädlich für die Wartezeit.
Mehrstufiges Bewerbungsverfahren zum Zahnmedizin-Studium
Da der größte Teil der Plätze nach den individuellen Auswahlverfahren der Hochschulen vergeben wird, ist es wichtig, sich vorher auch über die dortigen Voraussetzungen zu informieren. Wer zum Beispiel nach Heidelberg will, muss diesen Ort als 1. oder 2. Präferenz angegeben haben. Außerdem ist zusätzlich eine Online-Registrierung an der Universität Heidelberg für die Teilnahme am Auswahlverfahren der Hochschule notwendig.
Auch wer “nur” ein zweier-Abitur schafft, sollte sich nicht entmutigen lassen, weil “der NC in der Zahnmedizin ja so hoch liegt”. Im Laufe des mehrstufigen Bewerbungsverfahrens ergibt sich möglicherweise, durch geschickte Ortspräferenzen und ggf. Wartesemester, die Möglichkeit zum Wunschstudium Zahnmedizin.