Deutsche Ärzteversicherung

Versicherungsschutz für Zahnärzte bei Behandlung von Flüchtlingen

Die Deutsche Ärzteversicherung garantiert Zahnärzten, die Flüchtlinge ambulant behandeln, Versicherungsschutz in der Berufshaftpflicht-Versicherung.


© Deutsche Ärzteversicherung


Die Deutsche Ärzteversicherung hat aufgrund der aktuellen Flüchtlingssituation beschlossen, Ärzten und Zahnärzten, die ambulante Behandlungen von Flüchtlingen vornehmen, Versicherungsschutz in der Berufshaftpflicht-Versicherung zu garantieren. Dies gilt für alle laufenden Berufshaftpflichtverträge von Ärzten und Zahnärzten.

Jedem Arzt und Zahnarzt werde auf Wunsch eine entsprechende Versicherungsbestätigung ausgestellt, wobei diese Regelung auch ohne explizite Bestätigung für alle versicherten Ärzte und Zahnärzte gilt. Der Versicherungsschutz gelte sowohl für privatrechtliche Ansprüche als auch für öffentlich-rechtliche Ansprüche des jeweiligen Bundeslandes bei grob fahrlässigem Verhalten des Behandelnden.

Weiter heißt es von der Deutschen Ärzteversicherung: “Nach derzeitigen Überlegungen der Bundesländer sollen Ärzte und Zahnärzte, die sich bereits in Rente befinden, für die ambulante Behandlung auf ehrenamtlicher Basis eingesetzt werden. Nordrhein-Westfalen hat hierzu festgestellt, dass hier das Staatshaftungsrecht anzuwenden ist und Ansprüche somit gegen das Land zu richten sind. Bei grober Fahrlässigkeit kann das Land Rückgriff auf den Arzt und Zahnarzt nehmen. Die Berufshaftpflicht-Versicherungsverträge der Deutschen Ärzteversicherung bieten auch in diesen Fällen Versicherungsschutz.”
 
Weitere Informationen für Ärzte und Zahnärzte sind unter Tel. 0221-14822700 der Deutschen Ärzteversicherung erhältlich.