Dentalhygieniker/in soll geschützter Beruf werden
Dentalhygieniker/in soll eine geschützte Berufsbezeichnung werden. Das fordert die praxisHochschule Köln, die diesen Studiengang anbietet. Sie hat eine EU-Petition eingereicht und ruft zum Unterzeichnen der Online-Petition auf.
Das Berufsbild Dentalhygieniker/in (DH) soll eine geschützte Berufsbezeichnung in allen Mitgliedsländern der EU, insbesondere aber in Deutschland und Österreich, werden. Die Qualifizierung soll auf der Basis einer akademischen Qualifizierung an Fachhochschulen und Universitäten erfolgen. Das fordert die praxisHochschule Köln, ein Unternehmen der Klett Gruppe, gemeinsam mit der Bundes-Studierenden-Vereinigung für Gesundheitsberufe e.V. (BSVG).
Die praxisHochschule hat daher eine Petition bei der Europäischen Kommission eingereicht (Original zum Download am Ende des Textes). Außerdem hat sie eine Online-Petition erstellt.
Qualifizierung in Deutschland “stiefmütterlich”
In den Schreiben an die Europäische Kommission heißt es: “Im Gegensatz zu bestehenden internationalen und europäischen akademischen Ausbildungsstandards, wie beispielsweise in den USA, Kanada, Schweden und vielen anderen Staaten, wird die Qualifizierung der DentalhygienikerInnen in Deutschland bislang stiefmütterlich behandelt.”
Durch die spezifischen landesrechtlichen Regelungen habe sich bisher kein einheitlicher Ausbildungsstandard etablieren können – die Minderheit der Landeszahnärztekammern biete nach wie vor überhaupt keine entsprechende Aufstiegsfortbildung an. So fehle einerseits der Nachwuchs, und anderseits bringen die in Deutschland fortgebildeten DentalhygienikerInnen nach ihrem Abschluss unterschiedliches Fachwissen, unterschiedliche Berufserfahrung und individuell verschiedene praktische Fertigkeiten mit.
Starke Zunahme parodontaler Erkrankungen
In der Petition macht die praxisHochsuche auf die veränderte Versorgungsrealität aufmerksam: Durch die steigende Anzahl alter Menschen müssten sich auch die zahnmedizinischen Versorger zunehmend auf chronisch Erkrankte, multimorbide und/oder pflegebedürftige Patienten einstellen.
“Darüber hinaus sorgt die Entwicklung dafür, dass in der zahnmedizinischen Versorgung eine starke Zunahme parodontaler Erkrankungen und eine hohe Anzahl behandlungsbedürftiger Patienten sichtbar ist”, heißt es weiter.
Dentalhygienikerinnen als Expertinnen für Prävention
Dentalhygienikerinnen sind die Expertinnen für die Prävention, Therapie und Nachsorge parodontaler Erkrankungen. „Bei der zahnmedizinischen Betreuung der oben genannten Patientengruppe spielen Dentalhygieniker/innen eine wichtige Rolle durch Übernahme von Aufgaben bei der Versorgung selbst sowie der Koordination der Versorgung (Präventionsmanagement)“, sagt Prof. Dr. Werner Birglechner, Geschäftsführender Gesellschafter der praxisHochschule.
Unterstützung für den Vorstoß der praxisHochschule gibt es demnach auch vom Wissenschaftsrat: Gemeinsam mit dem Sachverständigenrat habe er bereits 2009 und erneut 2012 in diesem Zusammenhang Empfehlungen für die Qualifikation der zahnärztlichen Mitarbeiter ausgesprochen und ihre gezielte Einbeziehung im Bereich der zahnmedizinischen Prävention und Gesundheitsförderung hervorgehoben.