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Mundgesundheit ist laut DAZ Menschenrecht

Der Zugang zu einer gesundheitlichen Versorgung - auch der Mundgesundheit - ist ein Menschenrecht und muss in Deutschland verbessert werden. Darauf weist der zahnärztlicher Berufsverband DAZ (Deutscher Arbeitskreis für Zahnheilkunde) hin.


Zähne

Foto: proDente


“Möglichkeiten zum Erhalt und der Wiederherstellung der Gesundheit gehören zu den ganz elementaren Menschenrechten”, so der DAZ. Das Menschenrecht auf Hilfen zur Linderung von Krankheit, zur Erhaltung und Wiederherstellung von Gesundheit – auch Mundgesundheit – müsse für alle, die hier leben, gewährleistet sein.

In Deutschland weise jedoch das Versorgungssystem Lücken auf. Zum einen dadurch, dass Personen ohne Versicherung (z.B. viele Flüchtlinge und Obdachlose) nur bei akuten bedrohlichen Erkrankungen und Schmerzen Leistungen in Anspruch nehmen dürfen. Die entsprechenden Gesetze und Verordnungen stünden in krassem Widerspruch zum Menschenrechtsgedanken.

Unterversorgung durch Sprachbarrieren

Unterversorgung entstehe auch dadurch, dass Hilfsbedürftige wegen mangelnder Information, fehlender Mobilität, Sprachbarrieren, körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen vorhandene Angebote nicht aufsuchen und nutzen könnten. Und schließlich entwickelten sich gerade in den letzten Jahren Zugangshemmnisse dadurch, dass die Medizin immer mehr kommerziellen Einflüssen unterworfen werde.

In der Kritik des DAZ stehen die privat zu zahlenden Zusatzleistungen. “Diejenigen, die nicht zuzahlen können – und dazu gehören zunehmend auch normal versicherte berufstätige einheimische Bürger – haben zum Teil Mühe, die ihnen zustehende Behandlung zu erhalten”, heißt es weiter.