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Die Zusammenarbeit weiter vertiefen

Auf der Jahrestagung des Berufsverbandes Deutscher Oralchirurgen (BDO) kommen die Vorstände von BDO, der Deutschen Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (DGMKG) sowie des Berufsverbandes der Deutschen Kieferorthopäden (BDK) traditionell zusammen. In diesem Jahr wurde unter anderem die Einbindung der Fachgesellschaften zur Frage der Versorgungsförderung gefordert.


(v.l.n.r.): Dr. Mathias Höschel, BDK, in Vertretung der 1. Bundesvorsitzenden; Dr. Dr. Wolfgang Jakobs, Vorsitzender des BDO; Dr. Dr. Lür Köper, Präsident der DGMKG. BDK/Milkereit


Im Mittelpunkt des Austausches standen in diesem Jahr Fragen der Qualitätssicherung und des dazu vom Gesetzgeber initiierten Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen, das anstehende Versorgungsstärkungsgesetz, der Referentenentwurf einer neuen Approbationsordnung sowie die Verhandlungen des PKV-Verbandes mit der Bundesärztekammer zur Novellierung der GOÄ.

Zur Versorgungsqualität betonte Dr. Dr. Wolfgang Jakobs, 1. Vorsitzender des BDO: “Patientinnen und Patienten können sich auf die hohe Behandlungsqualität im Bereich der fachärztlichen/fachzahnärztlichen Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde verlassen. Die durch Weiterbildung erworbenen besonderen beruflichen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten sowie die laufende Fortbildung, sind die tragenden Säulen der hohen Versorgungsqualität die wir täglich erbringen“.

Bürokratie hilft nicht weiter

“Aussagefähige Informationen über oder gar eine Verbesserung der Versorgungsqualität erzielt man nicht durch mehr Bürokratie und die Erhebung immer neuer Daten. Qualität beginnt bei einer fundierten Aus-, Fort- und Weiterbildung und endet beim Behandlungsergebnis – und nicht andersherum“, ergänzte Dr. Dr. Lür Köper, Präsident der DGMKG.

Dr. Mathias Höschel, BDK, in Vertretung der 1. Bundesvorsitzenden: “Es ist bedauerlich, dass die Besonderheiten der fachärztlichen/fachzahnärztlichen Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde zu wenig Beachtung in den Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung finden. Dies ist der vom Gesetzgeber vorgegebenen Bündelung der Interessen innerhalb unserer Selbstverwaltung geschuldet. Es ist jedoch erforderlich, dass die berufspolitischen sowie wissenschaftlichen Fachverbände und Gesellschaften, von unserer Selbstverwaltung wieder stärker eingebunden und berücksichtigt werden“.