Verfahren gegen Zahnarzt eingestellt
Das Strafverfahren gegen einen Zahnarzt, der einer Patientin unter Narkose und ohne deren Zustimmung elf Zähne gezogen haben soll, ist eingestellt worden. 3500 Euro zahlte der angeklagte Zahnarzt an die Patienten.
Das Landgericht Stendal entschied nun, die Frau sei zumindest schriftlich über die Risiken der Operation aufgeklärt worden. Es sei zuletzt nur noch um die Frage gegangen, ob der Angeklagte bestehende Gefahren mündlich verharmlost habe. Dies lasse sich nur durch die Vernehmung der Patientin klären. Die Frau habe aber im Laufe des Verfahrens wechselhafte Aussagen gemacht, so dass ihre Glaubwürdigkeit zweifelhaft sei.
Das Amtsgericht Stendal hatte den Mann aus Havelberg im November 2012 zu einem Jahr und drei Monaten Haft ohne Bewährung wegen Körperverletzung verurteilt und ein Berufsverbot verhängt. Die Berufungsinstanz milderte das Urteil nur leicht ab, die Revision des Angeklagten hatte aber Erfolg, so dass eine andere Kammer des Landgerichts nun erneut entscheiden musste.