Paragrafenbremse: Zahnärzte fordern weniger Bürokratie
Die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) begrüßt die Ankündigung des Bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer, in der laufenden Legislaturperiode grundsätzlich keine neuen Gesetze und Verwaltungsvorschriften auf den Weg zu bringen. Kammerpräsident Prof. Dr. Christoph Benz kündigte in der Vollversammlung der BLZK an, die „Paragrafenbremse“ an der „Realität für die zahnärztliche Praxis zu messen“.
Auch mit Blick auf den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD forderte Benz: „Wir brauchen dringend weniger Bürokratie, weniger Regulierung, damit Zahnärztinnen und Zahnärzte ihren verantwortungsvollen Beruf ohne Gängelei ausüben können.“ Dabei ist der Bayerischen Landeszahnärztekammer bereits seit Langem die regelmäßige Wiederholung der Fachkundeprüfung nach § 18a Röntgenverordnung ein Dorn im Auge. Benz: „Wir brauchen keinen Nachhilfeunterricht zum Röntgen. Wir brauchen vielmehr Rahmenbedingungen – auch im Hinblick auf die Vorschriften zum Medizinprodukterecht –, die nicht jedes Jahr neue Regeln erfinden oder bestehende Regeln verschärfen.“
„Selbstverwaltung braucht Spielräume des Handelns“
Vorstand und Vollversammlung der Kammer fordern in einer „Agenda BLZK“, die zahnärztliche Selbstverwaltung insbesondere im Hinblick auf Beteiligungsformen und demokratische Willensbildung weiterzuentwickeln. Außerdem müssten Anreize vor allem für jüngere Zahnärztinnen und Zahnärzte geschaffen werden, sich in der Selbstverwaltung zu engagieren. Wörtlich heißt es in dem Papier, das die Vollversammlung am 29. November 2013 einstimmig beschlossen hat: „Selbstverwaltung braucht Spielräume des Handelns und darf nicht zum Spielball der Politik werden. Die Überfrachtung mit staatlicher Regulierung stellt die Freiberuflichkeit der Zahnärztinnen und Zahnärzte wie auch den Kern der Selbstverwaltung infrage. Dagegen wehren wir uns.“
Gegen Ökonomisierung und Versozialrechtlichung
Besonders kritisch sieht die Kammer die zunehmende Ökonomisierung des Gesundheitssektors. Der Gesetzgeber fordere Wettbewerb, übernehme in Wirklichkeit jedoch zunehmend die Steuerung des Systems selbst, beispielsweise durch Einflussnahme auf die Beitragssätze und die Beitragsgestaltung der gesetzlichen Krankenversicherung. Benz: „Staatliche Überregulierung und Kompetenzverlagerung auf wissenschaftliche Institute degradieren die Organe der Selbstverwaltung, wie zum Beispiel den Gemeinsamen Bundesausschuss, zum reinen Vollzugsorgan.“
In diesem Zusammenhang warnt die BLZK auch vor einer zunehmenden Versozialrechtlichung der Berufsausübung. Die Verlagerung zahnärztlicher Berufspflichten ins Sozialgesetzbuch sei ebenso ein Irrweg wie die Festlegung von Qualitätsstandards durch den Gemeinsamen Bundesausschuss. Dies führe zu einer schleichenden Aushöhlung der Freiberuflichkeit von Vertragszahnärztinnen und -zahnärzten. Hier seien insbesondere die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen aufgerufen, den Weg in die Staatsmedizin zu stoppen und sich nicht weiter zum Werkzeug des Sozialgesetzgebers zu machen.
Patientenberatung von Zahnärzten, nicht von Kassen!
Die Kammer reklamiert für sich die Kompetenz bei Fortbildung, Qualitätsförderung und Patientenberatung. „Der Eingriff Dritter in diese Kernbereiche zahnärztlicher Kompetenz muss gestoppt werden. Insbesondere im Bereich der Patientenberatung muss der Grundsatz gelten: Fragen zur zahnmedizinischen Behandlung können nur von Zahnärzten, nicht von Kassen, nicht von Versicherungen und auch nicht durch Beratungsstellen ohne zahnärztliche Kompetenz beantwortet werden.“
Im Hinblick auf eine angemessene Vergütung zahnärztlicher Leistungen fordert die BLZK eine deutliche Anhebung des Punktwertes in der Gebührenordnung für Zahnärzte, der seit mehr als 25 Jahren stagniert. Das Bekenntnis der Politik zur Freiberuflichkeit dürfe nicht zum Lippenbekenntnis werden.