Neugründung einer Einzelpraxis extrem unbeliebt
Das Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) hat im "InvestMonitor Zahnarztpraxis" für das Jahr 2012 das zahnärztliche Investitionsverhalten bei einer Niederlassung analysiert. Fazit: Die Einzelpraxisneugründung stellt zwischen 10 Prozent und 20 Prozent in den letzten fünf Jahren die am seltensten gewählte Niederlassungsform dar.
Neugründung einer Einzelpraxis
Im Jahr 2012 betrug der Anteil der neu gegründeten Einzelpraxis unter allen Niederlassungsformen 12 Prozent. Das benötigte Finanzierungsvolumen für die Neugründung einer Einzelpraxis ist deutlich höher als bei anderen Praxisformen. Im Jahr 2012 wurde für eine Einzelpraxisneugründung mit 406.000 Euro im Durchschnitt das höchste Gesamtfinanzierungsvolumen aufgewendet.
Der Abstand zu den anderen Praxisformen verringerte sich allerdings gegenüber dem Vorjahr, da das Finanzierungsvolumen der Einzelpraxisneugründung um 30.000 Euro bzw. 7 Prozent sank, während in allen anderen Niederlassungsformen gegenüber 2011 zum Teil deutlich höhere Finanzierungsvolumina abgefragt wurden.
Übernahme einer Einzelpraxis
Aus dem “InvestMonitor Zahnarztpraxis” geht hervor, dass die Übernahme einer Einzelpraxis im Jahr 2012 die häufigste Form der zahnärztlichen Existenzgründung war. 61 Prozent der Zahnärzte entschieden sich für diesen Weg in die Selbstständigkeit. Das Finanzierungsvolumen einer Einzelpraxisübernahme belief sich 2012 auf 301.000 Euro; dies entspricht in etwa dem Vorjahresniveau.
Berufsausübungsgemeinschaft
Im Jahr 2012 wählten 27 Prozent der zahnärztlichen Existenzgründer die Berufsausübungsgemeinschaft; bei den jüngeren Zahnärztinnen und Zahnärzten (bis 30 Jahre) lag der Anteil der Berufsausübungsgemeinschaft bei 41 Prozent. Die Niederlassung in Form einer Berufsausübungsgemeinschaft erforderte 2012 ein deutlich höheres Finanzierungsvolumen als im Vorjahr: Die Neugründung einer Berufsausübungsgemeinschaft schlug mit 340.000 Euro zu Buche, während die Übernahme einer Berufsausübungsgemeinschaft im Schnitt ein Finanzierungsvolumen in Höhe von 321.000 Euro erforderte.
Kieferorthopädische Fachpraxen
Während das Finanzierungsvolumen von kieferorthopädischen Fachpraxen im Durchschnitt auf dem Niveau allgemeinzahnärztlicher Praxen lag, wurde bei Existenzgründungen von oralchirurgischen Praxen sowie von MKG-Fachpraxen in der Regel ein gegenüber allgemeinzahnärztlichen Praxen um 20 Prozent bis 30 Prozent höheres Finanzierungsvolumen benötigt.
Alter der zahnärztlichen Existenzgründer
Das Durchschnittsalter der zahnärztlichen Existenzgründer bei der Niederlassung betrug 36,1 Jahre. Die Altersstruktur der zahnärztlichen Existenzgründer lässt erkennen, dass 15 Prozent sich bis zum 30. Lebensjahr niederlassen, während 21 Prozent bereits das 40. Lebensjahr überschritten haben. 64 Prozent der Existenzgründer waren zwischen 30 und 40 Jahre alt.
Die Datenbasis bilden die von der Deutschen Apotheker- und Ärztebank durchgeführten Finanzierungen zahnärztlicher Existenzgründungen. Im Jahr 2012 belief sich die Zahl der auswertbaren Finanzierungsfälle auf 498, die sich im Verhältnis 8 zu 1 auf West- und Ostdeutschland aufteilten.