Amalgam-Verbot 2025
Vom 1. Januar 2025 an ist die Verwendung von Dentalamalgam in der Europäischen Union verboten. Dieses Verbot hat bei vielen Patienten Unsicherheiten ausgelöst. Um sowohl Patienten als auch die Zahnärzteschaft zu unterstützen, haben die DGZMK und die DGZ eine Reihe von fundierten Informationsangeboten zum Amalgamverbot und alternativen Füllungsmaterialien zusammengestellt.
In einer neuen Patienteninformation sind die wichtigsten Punkte kurz und bündig auf einem PDF zusammengefasst:
- Keine Gesundheitsgefahr: Intakte Amalgamfüllungen stellen für die Allgemeinbevölkerung kein Gesundheitsrisiko dar und sollten nicht prophylaktisch entfernt werden. Das Amalgamverbot von 2025 an basiert auf umweltpolitischen Zielen der EU.
- Kein Austausch ohne Indikation: Ein Austausch sollte nur bei medizinischer Notwendigkeit, zum Beispiel bei Karies unter der Füllung oder beschädigten Füllungen, erfolgen. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für einen Austausch ohne Indikation nicht.
- Bewährte Alternativen: Für eine notwendige Füllungstherapie stehen einige erprobte und bewährte alternative Materialien zur Verfügung. Die Auswahl des passenden Materials erfolgt individuell und in Abstimmung zwischen Zahnarzt und Patient, abgestimmt auf die jeweilige Situation.
Das Info-PDF steht auf den Patientenseiten der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) zum Download bereit: https://www.zahnmedizinische-patienteninformationen.de/
Auch auf den Seiten der Deutschen Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ) ist das PDF unter https://www.dgz-online.de/news-und-presse/news/patienteninformation-zum-amalgamverbot-ab-2025 abrufbar.
Informationen für Zahnärzte, Pressevertreter und Interessierte
Eine detaillierte Langversion mit wissenschaftlichem Hintergrund zu den derzeit verfügbaren Materialien und weiteren Information rund um das Amalgamverbot sind in Form von Fragen und Antworten ebenfalls auf den Webseiten von DGZMK und DGZ zu finden (Amalgamverbot in der EU zum 01.01.2025: Fragen und Antworten).
Aufzeichnung zum Amalgam-Aus
Das erfolgreiche DGZMK/DGZ-Webinar vom 9. Dezember 2024, an dem über 3200 Kollegen teilgenommen haben, steht noch einige Wochen zum erneuten Ansehen bereit. Prof. Dr. Roland Frankenberger aus Marburg erläuterte darin unter anderem die Evidenz der plastischen selbstadhäsiven Füllungswerkstoffe. Rechtsanwalt Christian Nobmann von der KZBV legte die Folgen des Amalgamverbotes in der kassenrechtlichen Umsetzung dar.
Interessierte finden das Amalgam-Aus-Webinar von DGZ und DGZMK auf den Seiten der Akademie Praxis und Wissenschaft (APW). https://www.apw.de/webinar-amalgam
Quelle: DGZ, DGZMK