Neue Strahlenschutzverordnung: Mit Software-Update auf der sicheren Seite
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland eine neue Verordnung, die Zahnarztpraxen dazu verpflichtet, jede an Patienten abgegebene Röntgendosis zur Qualitätssicherung automatisch aufzuzeichnen. Kunden von Carestream Dental können darauf vertrauen, dass dessen Produkte diese Anforderungen uneingeschränkt erfüllen.
Seit Januar gilt eine neue gesetzliche Bestimmung in Bezug auf den Strahlenschutz. Diese besagt, dass jedes neu in Verkehr gebrachte Röntgengerät gemäß § 114 Strahlenschutzverordnung über eine Funktion verfügen muss, welche die Röntgendosis elektronisch aufzeichnet und so für die Qualitätssicherung ebenfalls elektronisch nutzbar macht.
Mit einem Softwareupdate gesetzeskonform
In der Vergangenheit war eine Aufzeichnung der Strahlendosis mithilfe der Produkte von Carestream Dental möglich, verlief jedoch nicht automatisiert und erfüllte daher nicht die neuen Anforderungen. Um der Gesetzesänderung nun gerecht zu werden, hat Carestream Dental eine aktualisierte Software-Version der CS Imaging 8 entwickelt. Diese kann mit jeder digitalen, intraoalen Bilderfassungsmethode des aktuellen Produktangebots verwendet werden. Das bedeutet ganz konkret: Carestream-Kunden können mit dem Produktportfolio der Sensoren RVG 5200 & RVG 6200 sowie der Speicherfoliengeräte CS 7200 & CS 7600 im Zusammenspiel mit der neuen Version der CS Imaging Version 8 gesetzeskonform arbeiten.
Bei jeder Aufnahme werden die Daten über die Dosis automatisch in das bestehende, im CS Imaging 8 eingebettete radiologische Protokoll aufgezeichnet. Diese ermittelte Dosis kann ein Techniker dann anhand eines Aluminiumphantoms mit seiner gemessenen Dosis vergleichen.
Bestandsgeräte
Für Kunden, die Geräte nutzen, die bereits im vergangenen Jahr in Betrieb waren, ändert sich nichts. Sie können ihre Geräte weiter wie gehabt verwenden. Liegt ein Defekt vor, so gibt es zwei mögliche Szenarien: Wird beispielsweise nur ein Bauteil des Gesamtgerätes durch ein neues ersetzt, so muss gemäß der neuen Anforderung der elektronischen Speicherung der Dosis keine Rechnung getragen werden. Wird jedoch das Gerät vollständig ausgetauscht, gilt dies als neue Inbetriebnahme und unterliegt somit der aktualisierten Gesetzgebung.
Weitere Informationen:
www.carestreamdental.de
deutschland@csdental.com