Unterkieferprotrusionsschiene wird Teil der vertragsärztlichen Versorgung
Die Unterkieferprotrusionsschiene als Zweitlinientherapie zur Behandlung der obstruktiven Schlafapnoe wird zukünftig fester Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) begrüßte diesen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Die Unterkieferprotrusionsschiene ist eine bedeutende Therapieoption in der Behandlung der obstruktiven Schlafapnoe. Bei dieser Atemstörung kommt es durch eine Verengung des Rachenraums während des Schlafs immer wieder zur Verringerung oder dem vollständigen Aussetzen der Atmung.
Entscheidung gewährleiste hohe Qualität der Versorgung
Martin Hendges, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der KZBV, befürwortete die Entscheidung. „Wir freuen uns sehr, dass die Versorgung mit der Unterkieferprotrusionsschiene künftig von Zahnärzten und Ärzten gemeinsam gestaltet werden kann. Dieses abgestimmte Vorgehen gewährleistet eine hohe Qualität der Versorgung.“ Die KZBV begrüßte zudem die klare Regelung, nach der nur zahntechnisch individuell angefertigte und adjustierbare Schienen die Anforderungskriterien für eine funktionierende Schienentherapie erfüllen. Die Evidenzlage in diesem Fall sei klar, so Hendges.
Die KZBV hatte sich als Trägerorganisation im G-BA mit Erfolg dafür eingesetzt, dass Vertragszahnärzte in die Versorgungsstrecke eingebunden werden. Beim Ausschluss zahnmedizinischer Kontraindikationen, der Anfertigung und Anpassung der Schiene, ihrer Eingliederung und der Einstellung des Protrusionsgrades dürfen sie künftig mitwirken.
Verantwortlich für Anfertigung und Anpassung
Vorgesehen ist die Therapie mit einer individuell hergestellten Unterkieferprotrusionsschiene zukünftig nach der vertragsärztlichen Indikationsstellung als sogenannte Zweitlinientherapie für Patienten mit leichter, mittelgradiger und schwerer Schlafapnoe. Sind zahnmedizinische Kontraindikationen ausgeschlossen, verantworten Vertragszahnärzte sowohl die Anfertigung als auch die Anpassung einer solchen Schiene. Die Anpassung erfolgt in enger Abstimmung mit den verordnenden Vertragsärzten.
Der Beschluss des G-BA liegt dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vor. Kommt es zu keiner Beanstandung, tritt er nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Eine Unterkieferprotrusionsschiene besteht jeweils aus einer transparenten Schiene für den Ober- und den Unterkiefer. Beide Schienen sind durch seitlich angebrachte Stege miteinander verbunden. Dies bewirkt, dass der Unterkiefer in Position gehalten oder nach vorne gezogen und damit einer Verengung der Atemwege entgegengewirkt wird. Die Geschwindigkeit der Atemluft nimmt ab – und damit auch das geräuschbildende Flattern der Weichteile, umgangssprachlich „Schnarchen“ genannt. Kieferbewegungen sind mit dieser Art von Schienen während der Schlafphase möglich.
Quelle: KZBV