Wartung und Dokumentation: Diese Tipps erleichtern den Praxisalltag
In vielen Zahnarztpraxen herrscht Unsicherheit, wie oft die unterschiedlichen Geräte einer Praxis gewartet oder geprüft werden müssen. Hier einige Tipps, was Sie in Sachen Wartung und Dokumentation beachten sollten.
Die Wartungsintervalle unterschieden sich nicht nur von Gerät zu Gerät, sondern auch von Hersteller zu Hersteller. Deshalb empfiehlt der Technische Service von Henry Schein grundsätzlich allen Kunden eine Wartung nach Herstellervorgaben. Im Zweifel hilft ein schneller Blick in die Gebrauchsanleitung bzw. das Handbuch, um zu erfahren, wie oft und in welchem Umfang das jeweilige Gerät gewartet werden muss.
Heutzutage gibt es dentale Geräte, wie Behandlungseinheiten oder Sterilisatoren, die selbstständig (automatisch) auf eine bevorstehende oder eine anstehende Wartung hinweisen. In der Regel ist aber ein gewisser organisatorischer Aufwand nötig, um keine Wartung, Prüfung oder Kontrolle geforderter Prüfungen von Geräten gemäß gesetzlicher Vorgaben und Empfehlungen der Hersteller zu vergessen. Eine Lösung ist ein gut geführtes internes Praxis-QM, alternativ sorgt der Henry Schein Recall-Service ganz komfortabel für eine rechtzeitige Erinnerung an wiederkehrende Wartungen und minimiert so das Risiko des Praxisbetreibers.
Praxisversorgung und Kleingeräte nicht vergessen
Dabei muss die Zahnarztpraxis nicht nur die Intervalle der Wartung, sondern auch alle Geräte im Blick haben. Vorgeschriebene E-Checks von Kleingeräten wie Polymerisationslampen und andere Kleingeräte werden dabei schnell vergessen. Oftmals wird auch das Herzstück jeder Praxis, die Praxisversorgung – bestehend aus Saugmaschine, Kompressor und zentralem Abscheider – bei der Planung der Wartungen komplett außer Acht gelassen. Gerade diese Komponenten benötigen eine jährliche Pflege bzw. Wartung einschließlich Filtertausch, denn ein kleiner Defekt an einem Verschleißteil kann die gesamte Praxis lahmlegen.
Wartung in der Zahnarztpraxis dokumentieren
Für Praxisinhaber auch rechtlich relevant sind die gesetzlich vorgeschriebenen Intervalle, z. B. für die Sicherheits- und Messtechnischen Kontrollen (STK/MTK), die Prozessvalidierung der Hygienekette oder die Instandhaltungen vom Medizinprodukten, die durch die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) geregelt sind. Die Einhaltung dieser Intervalle liegt in der Verantwortung des Praxisinhabers und ist schriftlich zu dokumentieren. Gerade für Praxisbegehungen wird es immer wichtiger, Unterlagen über Instandhaltung, Aufbereitung von Medizinprodukten und STK bzw. MTK vorlegen zu können. Die lückenlose Dokumentation betrifft dabei auch die Wartungen. Dazu muss der Praxisinhaber ein Verzeichnis in digitaler oder schriftlicher Form als Bestandsverzeichnis (MPBetreibV § 13) führen, in dem alle Intervalle und Prüfungen des Praxisequipments hinterlegt sind.
Der Experte
Tobias Rudolphi
Technischer Leiter für die Region München bei Henry Schein Dental Deutschland GmbH
tobias.rudolphi@henryschein.de