Demenzpatienten beim Zahnarzt: Neue Leitlinie gibt Hilfestellung
Der Umgang mit Demenzpatienten erfordert von Zahnarzt und Praxisteam Fingerspitzengefühl: Denn Kognition und Kommunikationsfähigkeit Betroffener sind beeinträchtigt, ihr Verhalten oft unvorhersehbar. Einen Handlungsrahmen für den Umgang mit dementen Patienten schafft die S2k-Leitlinie „Einwilligung von Menschen mit Demenz in medizinische Maßnahmen“. Sie entstand in Zusammenarbeit von neurologischen, geriatrischen, aber auch zahnmedizinischen Fachgesellschaften und wurde kürzlich veröffentlicht.
Die Publikation der neuen Leitlinie sei eine „wichtige und dringend benötigte Unterstützung” im Umgang mit Demenzpatienten beim Zahnarzt, beurteilt Prof. Dr. Ina Nitschke, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Alterszahnmedizin (DGAZ), den Wert der Veröffentlichung für den Zahnarzt. „Die Praxis birgt oft große und manchmal auch unnötige Schwierigkeiten bei der Durchführung zahnmedizinischer Betreuung dementer Menschen. Es ist gut, dass hier ein Handlungsrahmen geschaffen wurde“, so Nitschke.
Interdiziplinäre Kooperation
Die DGAZ war an der Erarbeitung der S2k-Leitlinie beteiligt. Zahnmedizinische Expertise steuerten außerdem die Deutsche Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ), die Deutsche Gesellschaft für Implantologie (DGI), der Interdisziplinäre Arbeitskreis für Zahnärztliche Anästhesie (IAZA) und der Arbeitskreis Ethik der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) bei. Für die federführende Entwicklung waren die Deutsche Gesellschaften für Gerontologie und Geriatrie (DGGG), die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) sowie die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) verantwortlich.
Wohl der Demenzpatienten fördern, Zahnarzt und andere Behandler unterstützen
Die in der S2k-Leitlinie konsentierten Empfehlungen erheben den Anspruch, medizinische, medizin-rechtliche, medizin-ethische, pflegewissenschaftliche und gerontopsychologische Anforderungen zu erfüllen. Auf Seiten der Demenzpatienten wolle man Autonomie und Wohl fördern, so die Autoren. Auf Seiten der medizinischen Berufsgruppen solle die ethische Qualität der Entscheidung und die Rechtmäßigkeit unterstützt werden. Dazu fasst das mehr als 100 Seiten starke Dokument die wichtigsten rechtlichen Vorgaben zusammen. Auch Empfehlungen rund um die Patientenaufklärung, die Beurteilung der Einwilligungsfähigkeit in medizinische Maßnahmen, das Setting und das Erstellen von Vorausverfügungen liefert die Publikation. Fallvignetten zur Zahnextraktion und Paradontitisbehandlung bei Demenzpatienten demonstrieren dem Zahnarzt ganz konkret, wie im Einzelfall beispielhaft in Entscheidungssituationen vorgegangen werden kann.
Quelle: DGAZ