Abrechnung/GOZ

Mehrwert mit moderner Kariesdiagnostik

Neue Verfahren der Kariesdiagnostik erweitern das Behandlungsspektrum der Zahnärzte. Die Berechnung erfolgt über die Analogbewertung. Bei GKV-Versicherten gilt: Die Kariesdetektion mittels Transillumination, Laserfluoreszenzmessung oder DIAGNOcam kann zusätzlich als selbstständige Leistung vereinbart werden.


KaVo Dental


Um Karies rechtzeitig zu erkennen, haben sich im Behandlungsablauf unterschiedliche Methoden etabliert. Neben Röntgenaufnahmen sind die folgenden Diagnoseverfahren möglich:

Um Karies rechtzeitig zu erkennen, haben sich im Behandlungsablauf unterschiedliche Methoden etabliert. Neben Röntgenaufnahmen sind die folgenden Diagnoseverfahren möglich:

  • Visuelle Inspektion
  • Faseroptische Transillumination
  • Lasergestützte Kariesdiagnostik
  • Elektrische Widerstandsmessung
  • Kariesdetektoren
  • Klinische Untersuchung

Das am häufigsten verwendete Verfahren ist nach wie vor die visuelle Inspektion, wobei die taktile Erfassung der Karies mit einer Sonde mittlerweile als antiquiert angesehen wird. Vielmehr gilt, dass Transmission kariogener Keime von infizierten Fissuren in nicht infizierte erfolgen kann. Die visuelle Inspektion wird nach BEMA-Nr. 01 oder GOZ-Nr. 0010 berechnet. Der in den Leistungsbeschreibungen neben einem vollständigen Zahnstatus geforderte Parodontalbefund ist ebenfalls ein reiner Sichtbefund (z. B. Plaque vorhanden, Zahnfleisch gerötet/zu Blutungen neigend).

Fasergestützte Transillumination/FOTI

Bei der Diaphanoskopie oder faseroptischen Transillumination werden die Zähne mit starken Lichtquellen durchleuchtet, z. B. mit einer Kaltlichtsonde. Hierbei tritt keine Strahlenbelastung auf. Die Methode ist geeignet zum Sichtbarmachen von Zahnzwischenraumkaries im Frontzahnbereich, als Ergänzung zur Bissflügel-Röntgenaufnahme und zur Erkennung von Schmelzsprüngen bzw. Erosionen. Die Methode FOTI (Fiberoptiktransillumination, vom engl. = fiber optic transillumination) beispielsweise wertet den Intensitätsverlust bei Durchstrahlung des Zahns aus (z. B. „Pieper-Sonde”). Bereiche mit Karies weisen vergrößerte Poren in der Zahnhartsubstanz auf. Die porösen Bereiche haben einen anderen Brechungsindex als die gesunde Zahnhartsubstanz und erscheinen dem Betrachter in einer anderen Lichtintensität (Schatten).

Laserfluoreszenzmessung

Bei diesem Diagnoseverfahren erzeugt eine Laserdiode gepulstes Licht mit einer definierten Wellenlänge. Sobald das ausgesandte Licht auf veränderte Zahnsubstanzen trifft, fluoreszieren diese und reflektieren das Licht. Das Gerät Kavo-DIAGNOdent wertet durch eine entsprechende Elektronik die Reflexion aus, es erfolgt ein akustisches Signal und ein Wert wird auf dem Display angezeigt.

Berechnung

Eine Berechnung der FOTI-Kariesfrühdiagnostik bzw. der Laserfluoreszenzmessung zur Kariesdiagnostik ist bei gesetzlich versicherten Patienten ausschließlich als Privatleistung möglich. Da weder die GOZ noch die GOÄ Abrechnungspositionen genau zu dieser Leistung anbieten, ist die Berechnung gemäß § 6 Abs. 1 der GOZ 2012 analog vorzunehmen. Sie wählen dazu eine GOZ-Gebührenposition aus, die nach Art, Kosten- und Zeitaufwand als gleichwertig anzusehen ist.

Eine neuartige Maßnahme ist der Einsatz der KaVo DIAGNOcam. Sie durchleuchtet den Zahn und liefert dadurch Bilder, die an Röntgen erinnern, aber völlig strahlungsfrei entstehen.

Die koronalen Zahnstrukturen oberhalb der Gingiva werden dabei detailliert abgebildet und kariöse Stellen deutlich als abgegrenzte, dunkler gefärbte Bereiche im Bild sichtbar. So können z. B. Approximal- und Okklusalkaries sehr frühzeitig erkannt werden und Cracks werden deutlich sichtbar. KaVo DIAGNOcam nutzt die Strukturen des Zahns und verwendet diesen als Lichtleiter. Gleichzeitig erfasst eine digitale Videokamera die Situation.

Berechnung

Ebenso wie bei den oben schon beschriebenen Methoden zur Kariesdiagnostik ist auch hier eine Analogbewertung vorzunehmen.

Kostenerstattung

PKVen vertreten bisweilen die Auffassung, dass diese spezielle Kariesdiagnostik mit der Gebühr nach GOZ-Nr. 0010 abgegolten sei. Hierzu ist Folgendes zu sagen: Der Verordnungsgeber hat die Bewertung einzelner Leistungen nicht willkürlich vorgenommen. Vielmehr verbirgt sich hinter jeder Punktzahl einer jeden Leistung eine betriebswirtschaftliche Kalkulation. Bei der Ermittlung des Zeitaufwands haben moderne Untersuchungsmethoden, die der erweiterten Kariesdiagnostik dienen, keine Rolle gespielt, zumal ja die Honorarkalkulation für die GOZ-Nr. 0010 schon vor 1988 stattgefunden hat, denn eine Anpassung des Honorars im Rahmen der Novellierung der GOZ ist ausgeblieben. Darüber hinaus ist anzumerken, dass auch die erweiterte Diagnostik „Bissflügelaufnahme“ ohne Weiteres neben der GOZ-Nr. 0010 berechnungsfähig ist.

Berechnung bei gesetzlich Versicherten

Auch die BEMA-Nr. 01 enthält lediglich die visuelle Inspektion der Zähne. Spezielle Diagnoseverfahren zur Karieserkennung sind von der Leistungsbeschreibung nicht erfasst. Die Kariesdetektion mittels Transillumination, Laserfluoreszenzmessung oder DIAGNOcam kann zusätzlich als selbstständige Leistung mit dem Patienten bzw. Zahlungspflichtigen vereinbart werden.

Seminartermine

  • 11./12.11.2013: Abrechnung für Einsteiger (Aufbaukurs), Haltern am See
  • 13.11.2013: GOZ-Arbeitskreis    Porta Westfalica
  • 20.11.2013:  Wer schreibt, der bleibt…Dokumentation, Haltern am See
  • 22.11.2013: EMA oder EBM – Abrechnung für MKG    Haltern am See
  • 22./23.11.2013: GOZ-Master, Haltern am See
  • 27.11.2013: GOZ-Arbeitskreis, Schwelm
  • 11.12.2013: GOZ-Arbeitskreis, Essen
  • 04.12.2013: Umgang mit privaten Kostenerstattern, Haltern am See

Christine Baumeister-Henning

ist seit 1982 im Praxismanagement aktiv und zertifizierte Z-PMS-Moderatorin, Business-, Team- und Konfliktcoach, Sachverständige für Gebührenrecht. Mit drei Mitarbeiterinnen bietet sie einen Vor-Ort- und einen Online-Service für Abrechnung, Schulung und Qualitätsmanagement.
Kontakt: 0 23 64/6 85 41, info@ch-baumeister.de; www.ch-baumeister.de