Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses

Erfolg im Kampf gegen frühkindliche Karies

Für gesetzlich krankenversicherte Kleinkinder bis zum vollendeten 33. Lebensmonat sind nun drei zusätzliche zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen vorgesehen. Das ist ein großer Erfolg im Kampf gegen den sogenannten "Nuckelflaschenkaries".


Zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen sind ein toller Erfolg im Kampf gegen frühkindliche Karies © proDente e.V./Johann Peter Kierzkowski


Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) freut sich über die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), mit der dieser das Konzept der Zahnärzteschaft zur zahnmedizinischen Prävention bei Kleinkindern größtenteils umgesetzt hat. Für gesetzlich krankenversicherte Kleinkinder bis zum vollendeten 33. Lebensmonat sind jetzt drei zusätzliche zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen vorgesehen. Dazu gehören neben der eingehenden Untersuchung auch Beratungsgespräche mit den Eltern und eine Anleitung zum täglichen Zähneputzen beim Kleinkind.

Bereits 2014 hatte die Zahnärzteschaft ein wissenschaftliches Konzept zur Vermeidung frühkindlicher Karies mit dem Ziel vorgelegt, Versorgungslücken bei der Vermeidung und Behandlung der sogenannten Nuckelflaschenkaries zu schließen. Die neuen Leistungen sollen zum 1. Juli 2019 zur Verfügung stehen.

Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV zeigt sich zufrieden: „Das ist ein großer Erfolg im Kampf gegen frühkindliche Karies. Zugleich ist es ein wichtiger Meilenstein, um unsere kleinsten Patienten künftig noch besser zu schützen und für sie optimale Voraussetzungen für eine lebenslange Zahn- und Mundgesundheit zu schaffen.“