Gerichtsbeschluss zu dentalen Mischkanülen
Sulzer Mixpac Ltd. gab bekannt, dass ein Fall abgeschlossen ist, der während des Greater New York Dental Meetings (GNYDM) 2015 vor Gericht gebracht wurde.
Sulzer hatte beim Bezirksgericht für den Southern District of New York eine Klage eingereicht, nach der bestimmte farbige Dentalmischkanülen, die von DXM CO. LTD. und Dentazon Corp. auf dem GNYDM ausgestellt wurden, Sulzers Markenrechte an den Candy Colors verletzten. Das Gericht erließ am 16. Juni 2016 in einem Vergleich eine dauerhafte Unterlassungsverfügung, nach der DXM CO. LTD. und Dentazon Corp. auferlegt wird, die strittigen Mischkanülen und andere Mischkanülen, die die Markenrechte verletzen, nicht mehr zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu vertreiben oder zu bewerben. MIXPAC-Kanülen sind am eingeprägten Namen MIXPAC auf dem Überwurfring der Kanüle und am Qualitätssiegel mit den sechs Candy-Color-Farben zu erkennen.
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