Sonderabgabe auf zuckerhaltige Softdrinks
Anlässlich der aktuellen Tagung der Verbraucherschutzminister von Bund und Ländern fordert die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) die Einführung einer Sonderabgabe auf stark gezuckerte Softdrinks. Zudem empfiehlt die BZÄK eine deutliche Reduktion des Zuckeranteils in Nahrungsmitteln für Kinder sowie Werbebeschränkungen in diesem Bereich.
„Ein hoher Zuckerkonsum schadet der Gesundheit. In Deutschland werden pro Kopf jährlich etwa 35 Kilogramm Zucker verzehrt. Das ist doppelt so viel wie von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen. Neben den bekannten allgemeinmedizinischen Risiken einer stark zuckerhaltigen Ernährung fördert diese insbesondere Karies. Besonders die steigenden Fallzahlen der frühkindlichen Karies machen uns große Sorgen. Andere Länder haben uns vorgemacht, dass man mit einer „Zuckersteuer“ zur Gesundheit der Bürger beitragen kann. Deshalb setzt sich die BZÄK dafür ein, dass die Politik auch bei uns in diesem Bereich dringend tätig wird“, so Dr. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer.
Hintergrund
Seit April 2018 gilt in Großbritannien eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke. Dort hatte allein die Ankündigung einer Zuckersteuer ausgereicht, um die Lebensmittelindustrie zur deutlichen Reduktion des Zuckeranteils in Softdrinks zu bewegen. Softdrinks in Großbritannien enthalten heute teilweise nur noch halb so viel Zucker wie in Deutschland.
Neben Großbritannien haben auch Frankreich, Mexiko, Südafrika, Belgien, Irland und Ungarn eine Zuckersteuer eingeführt.