Zahnärzte dürfen ab sofort mehr als zwei Kollegen anstellen
Ab sofort können niedergelassene Vertragszahnärzte – egal ob in einer Einzelpraxis oder einer Berufsausübungsgemeinschaft – mehr als zwei angestellte Zahnärzte beschäftigen. Darauf haben sich die KZBV und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) jetzt geeinigt. mehr
Neuer Rechtsrahmen für Vertragszahnärzte und Krankenkassen
Für Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte gelten ab sofort einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen für die Versorgung von gesetzlich krankenversicherten Patienten. Darauf haben sich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) in einem neugefassten Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (BMV-Z) geeinigt. Die Regelungen sind zum 1. Juli in Kraft getreten. mehr