Zahnbehandlungen von Asylbewerbern

Diskussion um Zahnersatz bei Flüchtlingen

In Sozialen Medien kursiert die Diskussion schon länger, nun greifen auch klassische Medien die Fragen auf: "Wie wird die Zahnversorgung von Flüchtlingen finanziert?" und "Wie viel wird das kosten?"


Flüchtlinge haben als gesetzlich Versicherte nach 15 Monaten Anspruch auf Zahnersatz, vorher nur, wenn es aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist. © proDente e.V./Dirk Kropp


In Baden-Württemberg sorgte die “Stuttgarter Zeitung” mit der Schlagzeile “Zahnersatz könnte Milliarden kosten” kürzlich für Aufregung. In dem Artikel heißt es, “Experten gehen (…) von Kosten in Höhe von 10.000 Euro pro Komplettbehandlung aus. Angesichts der Flüchtlingszahlen könnte sich das schnell auf mehrere Milliarden Euro summieren. Sie würden wohl an den Sozialkassen hängen bleiben”.

Als “spekulative Schätzungen”, weisen Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KZVBW) und  AOK Baden-Württemberg (AOK BW) diese Zahlen in einer gemeinsamen Pressemitteilung zurück. Es gehe nicht um Zahnsanierung unter optischen Aspekten, sondern um akuten Behandlungsbedarf. Dabei seien  Komplettbehandlungen von 10.000 Euro und mehr ausgeschlossen: „Solche Behauptungen sind bar jeder Wirklichkeit und führen in die falsche Richtung“, sagte Dr. Ute Maier, Vorstandsvorsitzende der KZVBW.

Auch Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) halten diese Summen für Spekulation. Gegenüber “Spiegel Online” sagte KZBV-Sprecher Kai Fortelka: “Diese Summe ist für den von der Solidargemeinschaft zu tragenden Kostenanteil in der überwiegenden Mehrheit der Fälle völlig überhöht.”

Zahnersatz für Flüchtlinge: Das steht im Gesetz

Wie ist die gesetzliche Regelung? Während der ersten 15 Monate ihres Aufenthalts regelt das Asylbewerberleistungsgesetz die medizinische Versorgung der Asylbewerber. Darin heißt es: “Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist.” Vorgesehen sind zahnärztliche Behandlungen “zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände”. In dieser Zeit  sind die örtlichen Behörden, meist das jeweilige Sozialamt, Ansprechpartner und Kostenträger.

Danach, wenn ein Asylsuchender anerkannt und eine Aufenthaltsberechtigung in Deutschland besitzt, wird er aufgrund eines eventuellen Arbeitsverhältnisses oder als Arbeitslosenhilfebezieher (ALG II) in der Gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert (Quelle: AOK BW/ KZVBW). Dann wird also beim Thema Zahnersatz nicht mehr zwischen Flüchtling und Kassenpatient differenziert.

Bei gesetzlich Versicherten gilt bei Zahnersatz in der Regel, dass die Krankenkasse einen Teil der Kosten übernimmt (“Festzuschuss”) und der Patient den Rest als Eigenleistung zahlt. Die Kosten variieren in Abhängigkeit vom individuellen zahnmedizinischen Befund und den Wünschen des Patienten – hier gibt es günstigere und teurere Alternativen.

Härtefallregelung bei Zahnersatz

Die Gesetzlichen Krankenversicherungen haben allerdings auch eine sogenannte “Härtefallregelung”, bei der Versicherte, die Zahnersatz benötigen, von den Eigenanteilen weitgehend befreit werden, wenn sie dadurch unzumutbar belastet werden. Der AOK Bundesverband schreibt auf seiner Website: “Eine unzumutbare Belastung liegt vor, wenn ihre monatlichen Bruttoeinnahmen 2016 die Grenze von 1.162,00 Euro (mit einem Angehörigen 1.597,75 Euro, mit zwei Angehörigen 1.888,25 Euro und mit drei Angehörigen 2.178,75 Euro) nicht übersteigen.”