Zahnerhaltung

Mehr Sorgfalt bei Infos für Patienten

Die Patientenzeitschrift "ZahnRat 72" wurde nach scharfer Kritik aus dem Netz genommen. Das DENTAL MAGAZIN sprach mit Prof. Dr. Jens Christoph Türp über Qualitätsmängel bei Patienteninformationen.



Herr Professor Türp, wie sind Sie auf die qualitativen Mängel dieser Patienteninformation aufmerksam geworden?

Anfang März 2012 bestritt ich auf Einladung des MDK Bayern einen Fortbildungstag für zahnärztliche Gutachter in München. Bei den Vorbereitungen zu dieser Veranstaltung suchte ich nach Beispielen für Informationen, auf die Patienten mit kraniomandibulären Dysfunktionen bei einer Suche im Internet treffen können. Dabei stieß ich auf besagten „ZahnRat 72“. Ich bin diesen dann im Rahmen der Fortbildung mit den Kollegen inhaltlich durchgegangen, die Schrift stand zu diesem Zeitpunkt bereits ein gutes halbes Jahr im Netz. Die Gutachter waren, gelinde gesagt, ziemlich überrascht, einerseits wegen der im ZahnRat getätigten fachlich unhaltbaren Aussagen, andererseits wegen der Tatsache, dass dies bislang anscheinend niemandem aufgefallen war.

Der „ZahnRat“ erscheint in einer Auflage von 55 000 Exemplaren, und kann nachbestellt werden. Ausgerechnet der ZahnRat 72 wurde mit mehr als 13 000 Exemplaren am häufigsten von allen seit 1993 erschienenen Patienteninfos nachbestellt. Bis dato galten 5000 Nachbestellungen als enorm. Wie erklären Sie sich den Erfolg?

Eine hohe Zahl von Nachbestellungen eines Druckerzeugnisses erlaubt keinerlei Rückschlüsse auf dessen Qualität. Vielmehr ist es doch so, dass auf dem Gebiet der Kiefergelenkbeschwerden eine größere Unsicherheit herrscht als in den meisten anderen Bereichen der Zahnmedizin. Daher ist die zahnärztliche Kollegenschaft dankbar für Fachpublikationen anerkannter Standesorganisationen, zumal sie davon ausgeht und auch ausgehen sollte, dass diese Veröffentlichungen und die in ihnen getätigten Aussagen und Empfehlungen auf einer annehmbaren wissenschaftlichen Grundlage stehen.

Im Fall von „ZahnRat 72“ handelt es sich bei einer solchen Annahme aber um eine fatale Fehleinschätzung. Neben den von uns im DZZ-Artikel dargestellten inhaltlichen Unzulänglichkeiten dieser Schrift kommt die Gefahr hinzu, dass Inhalte von „ZahnRat 72“ als vermeintliche Rechtfertigung für nicht indizierte Diagnostik und Therapie verwendet werden können.

Verantwortlich für den „ZahnRat 72“ sind ausgerechnet fünf deutsche Zahnärztekammern (Sachen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen). Warum haben Sie die Kammern nicht informiert, bevor Sie Ihre umfassende und vernichtende Analyse veröffentlicht haben?

Im Rahmen der Vorbereitungen des Manuskripts habe ich – bzw. haben wir – die betreffenden Kammern in der Tat nicht kontaktiert, ebenso wenig danach. Ich sehe keinen Grund, warum wir dies hätten tun sollen. In der wissenschaftlichen Fachliteratur ist es üblich, Kritik auf einen erschienenen Artikel mittels eines Editorials, Leserbriefs oder gesonderten Artikels zu äußern, ohne sich vorher mit den Autoren des kritisierten Beitrags kurzzuschließen.

Wären wir von diesem Grundsatz abgewichen und hätten unsere Einwände direkt und ausschließlich den betroffenen Kammern zukommen lassen, dann wäre den vielen Menschen und Patienten, die in der Zwischenzeit die Inhalte von „ZahnRat 72“ im Netz oder als gedruckte Publikation gelesen, vielleicht sogar gespeichert oder aufbewahrt haben, nicht gedient gewesen, weil sie von unserer Kritik nichts mitbekommen hätten. Wer sich öffentlich exponiert, wie im „ZahnRat 72“, muss damit rechnen, dass die dargestellten Inhalte ebenso öffentlich diskutiert werden. Unser Vorgehen soll zugleich als starke Empfehlung verstanden werden, künftig mehr Wert auf die Qualität von Patienteninformationen zu legen.

Wie hat man von Seiten der Kammern auf Ihren Beitrag reagiert?

Da sich die Kammern bis heute nicht mit uns in Verbindung gesetzt haben, liegen mir keine Reaktionen vor. Von dritter Seite erhielten wir aber die Mitteilung, dass die Kammern alles andere als erfreut waren. Diese Reflexion über ihr Handeln hat uns wiederum gefreut.

Von Hochschulprofessoren verfasste Patienteninfos kommen in der Praxis nicht an, so die Erfahrung von ZA Bettina Suchan, Vorstandsmitglied Zahnärztekammer Brandenburg und klare Befürworterin des „ZahnRats 72“. Die Apotheken Umschau werde ja auch nicht wissenschaftlichen Analysen unterzogen, so die Kritik.

Welche Lösung schlagen Sie vor?

In Bezug auf obige Aussage sollte zunächst dargelegt werden, um welche „von Hochschulprofessoren verfasste Patienteninfos“ es sich konkret handelt. Ansonsten ist diese Äußerung eine unbelegte Privatmeinung ohne weitere Relevanz. Und was die von der Kollegin ins Spiel gebrachte Apotheken Umschau betrifft, so hat diese im Gegensatz zum ZahnRat zumindest einen wissenschaftlichen Beirat, der sich sehen lassen kann, von daher ist der Vergleich mit diesem Gesundheitsmagazin völlig misslungen. Falls sich die Äußerung der Kollegin allerdings mit der Mehrheitsansicht des Zahnärztekammer Brandenburg decken sollte, wäre dies ein fatales Signal gegenüber der Öffentlichkeit.

Ihr Fazit?

Als Fazit unserer „Übung“ ist zu hoffen, dass künftig mehr Sorgfalt an den Tag gelegt wird, wenn gesundheits- bzw. krankheitsbezogene Informationsschriften für Patienten publiziert werden, damit Über-, Unter- und Fehlversorgung vermieden werden kann. Daher sollten anerkannte Fachleute unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der wissenschaftlichen Erkenntnisse an der Erstellung beteiligt sein.