Aerosol-übertragbare Erreger

Neue S1-Leitlinie gibt Handlungsempfehlungen zum Infektionsschutz

Wie lassen sich ZFA und Patienten in der Praxis vor einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 schützen? Und wie können Zahnärzte gleichzeitig die zahnmedizinische Grundversorgung sicherstellen? Die neue S1-Leitlinie „Umgang mit zahnmedizinischen Patienten bei Belastung mit Aerosol-übertragbaren Erregern“ gibt einen Überblick über die wissenschaftlichen Erkenntnisse – und liefert Handlungsempfehlungen für den Berufsalltag.


S1-Leitlinie Aerosol-übertragbare Erreger

Welche Maßnahmen können Zahnärzte in der Praxis ergreifen, um sich, ihr Personal und ihre Patienten vor Aerosol-übertragbaren Erregern zu schützen? Eine neue S1-Leitlinie der DGZMK und BÄK gibt Handlungsempfehlungen. © pangoasis – stock.adobe.com


Die S1-Leitlinie wurde federführend durch die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund-und Kieferheilkunde (DGZMK) und nach den Regularien der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) erstellt. An der Erarbeitung beteiligt waren die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Deutsche Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV).

S1-Leitlinie vermittelt Maßnahmen zum Infektionsschutz

Die neue S1-Leitlinie richtet sich an Zahnärzte aller beteiligten Fachgesellschaften, aber auch an zahnärztliches und ärztliches Fach- und Pflegepersonal. Außerdem adressiert sie alle Menschen, die mit potenziell infektiösen Aerosolen zu tun haben. Die Autoren möchten mit ihren Handlungsempfehlungen Zahnärzte und zahnmedizinisches Fachpersonal darin unterstützen, notwendige Maßnahmen zum Selbst- und Fremdschutz vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 und anderen Aerosol-übertragbaren Erregern zu vermitteln.

Dazu fassen sie zunächst die epidemiologische Lage und aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zum klinischen Bild einer SARS-CoV-2-Infektion zusammen. Anschließend beleuchten sie das Spannungsfeld zahnärztliche Grundversorgung, Personalschutz und Virusepidemiologie in der Zahnarztpraxis. Thematisiert wird darüber hinaus die Aerosolbildung in der dentalen Praxis sowie die Schutzwirkung durch Masken und Behandlungskautelen. Ein eigenes Kapitel widmen die Autoren zudem den zahnärztlichen Notfällen bei symptomatischen und SARS-CoV-2-infizierten Patienten.

Aerosol übertragbare Erreger: Das empfiehlt die S1-Leitlinie

Im Folgenden werden einige Empfehlungen der Leitliniengruppe zum Personal- und Patientenschutz vor Aerosol-übertragbaren Erregern in der Praxis zusammengefasst:

  • Einführung einer Triage von Verdachtsfällen
  • besonderer Schutz von Risikogruppen
  • Verdachtsfälle und bestätigte COVID-19-Fälle von Patienten der Normalsprechstunde trennen
  • Distanzierung (Patient/Personal, Patienten untereinander)
  • Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf Patientenseite
  • konsequente Umsetzung der Basishygiene
  • dauerhaftes Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf Seiten der Angestellten
  • Personaltestung (bei Symptomen)
  • Patiententestung (bei Symptomen)
  • zusätzliche Verwendung von Gesichtsvisieren
  • Tragen von FFP-2/FFP-3-Masken bei Kontakt mit Verdachtsfällen oder infektiösen Patienten
  • ressourcenschonender Einsatz von Masken (Aufbereitung/Wiederverwertung)
  • Einsatz von Mundspüllösungen vor zahnmedizinischen Eingriffen
  • Einsatz protektiver Maßnahmen (Kofferdam, hochvolumige Absaugung, Lüften)

Langversion der S1-Leitlinie zum Nachlesen

Wer sich detaillierter über die Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen der neuen S1-Leitlinie „Umgang mit zahnmedizinischen Patienten bei Belastung mit Aerosol übertragbaren Erregern“ informieren möchte, kann diese in der Langversion auf der Website der DGZMK, der AWMF oder der BZÄK herunterladen.


Quelle: DGZMK